Ferdinand von Schirachs «Gott»Sterbehilfe als Theaterknaller
Ferdinand von Schirach, der Bestseller-Autor, dessen Texte auch am TV Furore machten, hat ein neues Stück vorgelegt. Jetzt hatte «Gott» Uraufführung. Das Publikum durfte mitentscheiden.
Vor fünf Jahren kam «Terror», das erste Theaterstück von Ferdinand von Schirach, auf die Bühne, ein Jahr später kam die Verfilmung ins Fernsehen. Man sprach vom Ereignis des Jahres, weil der Clou Schirachs auf der Bühne wie im Film war: Das Publikum durfte abstimmen, wie es ausgeht. Durfte Richter spielen.
Nun hatte «Gott», Schirachs zweites Stück, Uraufführung – am selben Abend an zwei Häusern, am Düsseldorfer Schauspielhaus und am Berliner Ensemble, wo Oliver Reese inszeniert. In Düsseldorf erlaubte Regisseur Robert Gerloff den Besuch der Generalprobe am Tag davor. Eine TV-Ausstrahlung kommt noch 2020, diverse Häuser planen Inszenierungen. Wieder darf das Publikum abstimmen, das gehört zur Marke Schirach. «Terror» lief weltweit an mehr als hundert Theatern und wurde von mehr als einer halben Million Zuschauern gesehen, die Ergebnisse der Abstimmungen wurden im Internet gesammelt. Mehr Menschen erreicht Schirach nur mit seinen Krimis.
Du sollst nicht töten
Dabei ist «Terror» als Theaterstück nicht unproblematisch, wenn auch weniger problematisch als «Gott». Weder der eine noch der andere Text sind dramatisch; beide sind Diskurse, rhetorische Übungen. Und im Kern ungeheuer ähnlich: Es geht um die Würde des Menschen, um den ersten Satz des Grundgesetzes und um das fünfte Gebot: Du sollst nicht töten. Folgt man manchen Strängen in «Gott», dann auch nicht dich selbst. Im Stück geht es um Sterbehilfe.
Ferdinand von Schirach arbeitete 20 Jahre lang sehr erfolgreich als Anwalt und Strafverteidiger, fing an zu schreiben, erst einmal drei Bändchen mit Kriminalfällen, in denen er Fälle aus seiner Praxis lakonisch, verfremdet, warmherzig und knochentrocken erzählte. Er wurde einer der erfolgreichsten deutschen Autoren, die Krimis wurden verfilmt. Wenn er ein Stück schreibt, ist die Aufregung gross, auch wenn es kein Stück ist. Im Kern von Schirachs Denken geht es weniger um Verbrechen und Strafe, auch nicht um Moral als abstrakte Kategorie. Es geht ihm um Ethik, also darum herauszufinden, worin gutes und richtiges Handeln besteht.
Am 26. Februar 2020 kassierte das deutsche Bundesverfassungsgericht den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches, der seit 2015 die «geschäftsmässige Förderung» von Suizid verbot. Gemeint ist damit Sterbehilfe, wie etwa die Beschaffung eines tödlichen Medikaments, das der Mensch, der nicht mehr leben will, selbst einnimmt. Dass dies in der Schweiz ohnehin möglich ist, führte zum viel diskutierten Sterbetourismus. Es geht also nicht um die nach wie vor auch in der Schweiz verbotene aktive Sterbehilfe, bei der ein Arzt etwa eine Todesspritze setzen würde; und auch nicht um den erlaubten Abbruch der Behandlung auf Wunsch eines schwerkranken Patienten.
Herr Gärtner will sterben. Er ist 78, er ist gesund, aber vor drei Jahren starb seine Frau. Nun beraten die Experten seinen Fall.
Blöderweise war da Schirachs Stück schon längst fertig, es hätte ursprünglich in der Lockdown-Zeit herauskommen sollen. Also friemelte er die Entscheidung des Verfassungsgerichts hinein, doch blieb er bei seinem Ausgangsfall: Herr Gärtner will sterben. Er ist 78, er ist gesund, physisch wie psychisch, aber vor drei Jahren starb seine Frau und er will nicht mehr leben. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel beantragte er schon vor geraumer Zeit eine tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital, die wurde ihm verweigert. Das war vor dem Urteil. Was also soll nun «Gott»?
Im Stück, das der juristischen Entwicklung hinterherstolpert, zieht Herr Gärtner mit seinem Rechtsanwalt Biegler vor den Deutschen Ethikrat. Dort geht sein konkreter Fall bald verloren in langen Befragungen dreier Expertinnen und Experten, einerseits durch Biegler, andererseits durch Frau Keller vom Ethikrat. Geladen sind eine Rechtssachverständige, ein medizinischer und ein theologischer Sachverständiger, allesamt in hohen Ämtern ihres Fachs, allesamt gebildet und belesen. Sie verhandeln unter sich, Herr Gärtner sitzt daneben. Er interessiert sie nicht. Es interessiert sie nur ihre Haltung.
In Düsseldorf lässt Robert Gerloff die Figuren auf Schirachs rhetorischem Schachbrett mit latenter Aggression aufeinander los, da fehlte nicht viel und sie hauten sich das Stahlrohrmobiliar auf den Kopf. In Berlin versammelt Oliver Reese die Figuren in einem Amphitheater aus hellem Holz, sie sind freundlicher gestimmt, wollen gemeinsam nach einer Lösung suchen. Zumindest für eine lange Zeit.
Die Diskussion um selbstbestimmtes Sterben ist grundsätzlich enorm wichtig; die Zahlen dazu sind hoch. Und Schirachs Leistung ist fraglos, bedeutende Themen auf die Bühne zu bringen. Dort stehen sie dann aber etwas unbeholfen herum. Und das Publikum, hier gemeint als die Erweiterung des leicht rätselhaften Ethikrats, darf, wenn auch ohne jede Konsequenz, darüber abstimmen. Dies passiert in den Aufführungen lapidar: In Düsseldorf hält man eine rote oder grüne Karte hoch, in Berlin hebt man einfach schnell die Hand, wenn man dafür ist, dass Herr Gärtner das Mittel erhält. Er kriegt es. Bei den «Terror»-Aufführungen, lange vor Corona, ging das Publikum zur Beratung ins Foyer und diskutierte wie nie zuvor im Theater. Das war fabelhaft.
Wem gehört das Leben?
Die ästhetische Varianz ist bei Schirach-Aufführungen freilich begrenzt. Es gibt bei Schirach viel zu reden, wenig zu spielen, Sympathiewerte beeinflussen die Abstimmung. Schirach nimmt auch Partei, zeichnet den Herrn Bischof bockkonservativ, verbohrt-katholisch. Als einen, der mit dem Katechismus hantiert, bei dem das Leben Leiden bedeutet und Gott nicht dem Menschen gehört, und der sich an weltliche Gerichte kaum gebunden sieht. Der Experten-Arzt ist nicht viel besser. Dagegen argumentieren die Befragenden, aber die Diskussion überhitzt, dreht hohl und raschelt wegen des vielen Papiers der Fussnoten und Zitate. Dabei braucht es weder Augustinus noch Thomas von Aquin, um im Sinne des höchsten deutschen Gerichts sagen zu können: Wer aus freiem Willen seinem Leben in Würde ein Ende setzen will, darf dies tun und sich von einem Arzt helfen lassen. Das Leben gehört dem, der es lebt.
Fehler gefunden?Jetzt melden.