Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Asbest-Prozess
Italienisches Obergericht annulliert Urteil gegen Schweizer Milliardär erneut

Ruinen der Eternit-Fabrik von Stephan Schmidheiny in Casale Monferrato, Italien, aufgenommen am 21. November 2014.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Das oberste italienische Gericht hat eine Verurteilung gegen den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny in einem Asbest-Prozess erneut aufgehoben. Er war im Verfahren um die Fabrik in Cavagnolo wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.

Der Schweizer Milliardär war wegen des Todes eines Mitarbeiters der seit Jahren geschlossenen Fabrik des italienischen Eternit-Konzerns in Cavagnolo (Piemont) angeklagt worden. Das Kassationsgericht hob die Verurteilung mit Urteil vom gestrigen Freitag bereits zum zweiten Mal wieder auf, wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa am Samstag berichtet.

Ein drittes Verfahren dürfte kaum möglich sein, weil der Fall am 25. April definitiv verjährt.

Ein Turiner Gericht hatte Schmidheiny in diesem Verfahren ursprünglich zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt. Nach der Kassation dieses Schuldspruchs hatte das Turiner Appellationsgericht das Strafmass im Dezember 2024 noch auf eine bedingte Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten reduziert.

SDA/euc