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Schutzgebiet Hüttnersee
Stand-up-Paddling auf dem Hüttnersee verboten

Schwimmen ist in der Badi Hüttnersee weiterhin erlaubt. Neu weisen Tafeln aber darauf hin, dass Stand-up-Paddling verboten ist. 
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Neue Verbotsschilder beim Hüttnersee haben Kantonsrätin Christina Zurfluh (SVP) aus Richterswil irritiert. Die Tafeln weisen darauf hin, dass weder Boote noch Stand-up-Paddles auf dem Seeli erlaubt sind, das an der Grenze zum Kanton Schwyz liegt. Irritiert war die Kantonsrätin insbesondere darüber, dass die Verbote ausgerechnet in der Corona-Krise installiert wurden, in der die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen waren, ihre Freizeit und die Ferien möglichst zu Hause und in der Schweiz zu verbringen.

Der Regierungsrat stellt nun klar, dass die Landschaft rund um den Hüttnersee bereits seit 1945 ein kantonales Landschaftsschutzgebiet ist. Seit 1993 ist die Wasserfläche der See- und Uferschutzzone zugeteilt. Diese dient dazu, den Lebensraum seltener Tier- und Pflanzenarten zu schützen. Gerade in Zeiten von Covid-19 seien attraktive Naherholungsgebiete wie der Hüttnersee besonders gut besucht worden. Zudem seien neue Freizeitaktivitäten aufgekommen, insbesondere das Stand-up-Paddling, das auch in Ufernähe ausgeübt werde und wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen beeinträchtigen könne.

Die neuen Markierungen seien aber keine zusätzliche Einschränkung, sondern wiesen nur auf ein bereits bestehendes Verbot hin, hält die kantonale Regierung fest. Das Schwimmen und Baden sei im Badi-Bereich weiterhin uneingeschränkt erlaubt.

dh