Strafverfahren eingestelltStaatsanwaltschaft entlastet Guy Lachappelle
Der frühere Präsident der Raiffeisenbank hat seiner Ex-Geliebten keine geheimen oder börsenrelevanten Informationen ausgehändigt.
Keiner der vielen Vorwürfe gegen den früheren Raiffeisen-Präsidenten Guy Lachappelle – von Urkundenfälschung über Betrug bis zur Verletzung der beruflichen Schweigepflicht – hat sich erhärtet. Die Basler Staatsanwaltschaft hat per 1. November ein aufgenommenes Strafverfahren eingestellt und alle Anschuldigungen als «haltlos» bezeichnet.
Eine entsprechende Strafanzeige eingereicht hatte eine Ex-Geliebte von Lachappelle. Sie stammt aus dem Raum Basel. Die «SonntagsZeitung» berichtete zuerst über ein Mail zwischen dem Liebespaar, in welchem Lachappelle ihr eine Powerpoint-Präsentation zur digitalen Transformation der Basler Kantonalbank zuhielt mit den Worten, dass diese Datei möglicherweise börsenrelevante Informationen enthalten könnte.
Er wollte lediglich angeben
Die Staatsanwaltschaft bestätigt nun, was Lachappelle bei seinem Rücktritt Ende Juli dieses Jahres sagte: Es wurde kein Bankgeheimnis verletzt; die Informationen «besitzen keine Geheimnisqualität, von potenzieller Börsenrelevanz ganz zu schweigen», heisst es in der Einstellungsverfügung.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Banker mit seinen Bemerkungen aufgeplustert habe – um sich «gegenüber der Anzeigestellerin aufzuwerten und diese gleichzeitig seiner Wertschätzung zu versichern».
Die Frau habe den Banker ferner mit «durch nichts belegten Vermutungen» bei den Justizbehörden angeschwärzt, insbesondere was die Bezahlung der gemeinsamen Hotel- und Restaurantbesuche sowie die gemeinsam angemietete Wohnung anbetrifft.
Lachappelle habe geradezu peinlich darauf geachtet, Privatausgaben von Spesen zu trennen, entlasten die Behörden den Banker.
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