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Prozess gegen Hans Ziegler
Staatsanwalt fordert fünf Jahre Freiheitsstrafe

Der «Sanierer der Nation» Hans Ziegler (rechts) und sein Anwalt Patrick O’Neill treffen am 7. Juni 2021 vor dem Bundesstrafgericht ein. 
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Fünf Jahre Freiheitsstrafe unter Anrechnung von 14 Tagen Untersuchungshaft: So lautet der Strafantrag der Staatsanwaltschaft im Prozess gegen den Ex-Topsanierer Hans Ziegler. Der Staatsanwalt bezeichnete in seinem rund fünfstündigen Plädoyer in Bellinzona den qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienst als «schwerste Tat» des Angeklagten.

Der Staatsanwalt forderte, Ziegler sei der Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses, des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes sowie des mehrfachen Ausnützens von Insiderinformation als Primär-Insider schuldig zu sprechen. Der Angeklagte habe sich zudem bestechen lassen.

Der zweite Angeklagte, der sich vor Gericht wegen Impf-Nebenwirkungen dispensieren liess, sei der Verletzung des Fabrikations-und Geschäftsgeheimnisses, des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes sowie der Bestechung einer Privatperson schuldig zu sprechen.

Für ihn forderte die Staatsanwaltschaft 28 Monate Freiheitsstrafe. Davon seien 14 Monate zu vollziehen und 14 Monate mit einer Probezeit von zwei Jahren aufzuschieben.

Verteidigung fordert Freispruch

Die an den zweiten Angeklagten übermittelten Dokumente seien zwar vertraulich gewesen, hätten jedoch kein Geschäftsgeheimnis dargestellt: Dieses Argument führte die Verteidigung ins Feld. Sie forderte einen Freispruch von allen Vorwürfen.

Weiter forderte Hans Zieglers Anwalt, der Angeklagte sei für die Verteidigung vor Gericht zu entschädigen. Für die Untersuchungshaft solle er eine Genugtuung erhalten.

Ziegler habe zwar unbefugterweise Unterlagen an den zweiten Angeklagten weitergeleitet, ob es sich dabei jedoch um wirtschaftlichen Nachrichtendienst handle, stehe auf einem anderen Blatt Papier, so der Verteidiger.

Der vor Gericht stehende Ziegler «bedauere aber ausserordentlich», als Verwaltungsratsmitglied von OC Oerlikon und Schmolz + Bickenbach Unterlagen an den zweiten Angeklagten weitergeleitet zu haben. Sein Mandant habe «mit der Zeit einfach die roten Lampen nicht mehr gesehen», erklärte Zieglers Anwalt.

SDA