AboVerwahrung für Mörder gefordertStaatsanwältin zieht Mordfall Boppelsen vor Bundesgericht
Im Juni verurteilte das Zürcher Obergericht die drei Beschuldigten im Mordfall Boppelsen. Gegen das Urteil wurde nun Beschwerde eingereicht.
Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe ist zu wenig: Geht es nach der Staatsanwältin, gehört der Haupttäter im Mordfall Boppelsen verwahrt. Doch weder am Bezirksgericht Bülach noch am Zürcher Obergericht stiess ihr Strafantrag auf Gehör. Sowohl die erste, als auch die zweite Instanz verurteilten Thomas K. (Name der Redaktion bekannt) «nur» zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe – wegen mehrfachen Mordes, Raubes, versuchter Erpressung sowie diverser weiterer Delikte. Das bedeutet: Der heute 32-Jährige kann nach 15 Jahren die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug beantragen.