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Staatsanwältin fordert 20 Jahre für Doppelmord

In einem Haus am Guggerweg in Zollikon geschah die furchtbare Tat.
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Das Bezirksgericht Meilen hat sich am Mittwoch mit dem brutalen Doppelmord von Zollikon befasst. Im Oktober 2014 stach ein heute 32-Jähriger mehrmals auf seinen Vater und auf seine Mutter ein. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren, die Verteidigung einen Freispruch. Das Urteil steht noch aus.

Die Fakten des Falles sind klar: Ein Mann hat im Oktober 2014 im zürcherischen Zollikon in seinem Elternhaus zuerst 17 Mal auf seinen Vater und dann 40 Mal auf seine Mutter eingestochen. Er verwendete verschiedene Messer, und er stach mit so viel Kraft zu, dass die Klingen abbrachen und in den Opfern stecken blieben.

Beim Grund für diesen Ausbruch extremer Gewalt sind die Meinungen hingegen geteilt. Für den Angeklagten und seinen Pflichtverteidiger handelte es sich um Notwehr. Nachdem die Situation beim gemeinsamen Mittagessen eskaliert sei, habe der 63-jährige Vater seinen Mandanten von hinten gewürgt. Er sei deshalb in Panik geraten und habe Todesangst verspürt.

Sein Mandant habe darum nach dem ersten Gegenstand gegriffen, den er erreichen konnte, um sich zu wehren. Es war ein Messer.

Die 66-jährige Mutter kam hinzu, die Panik des Sohns wuchs. Er fühlte sich von ihr ebenfalls angegriffen, nahm insgesamt zwei Messer und stach auch auf sie ein. «Die Anspannung des jahrelangen Konflikts entlud sich, und mein Mandant verlor die Kontrolle», sagte der Verteidiger. In der Einvernahme gab der Mann an, in Rage gewesen zu sein. Er habe nicht mehr stoppen können.

Seit jeher ein schlechtes Verhältnis zum Vater

Dieser Konflikt - vor allem zum Vater - schwelte offenbar bereits seit frühester Kindheit, wie der Verteidiger in seinem Plädoyer erläuterte. Schuld daran seien die hohen Erwartungen des Vaters an seinen Mandanten gewesen, der sie nicht erfüllen konnte. Deshalb sei er vom Vater fast täglich geschlagen, beleidigt und angeschrien worden.

Auch die Mutter habe später damit begonnen, ihren Sohn anzuschreien. Sie habe ihm kurz vor der Tat gar gesagt, er solle sich doch vor einen Zug werfen. Trotzdem lebte der Mann, der zweimal in die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich eingewiesen wurde, praktisch ausnahmslos bei seinen Eltern.

Sein Mandant, der an Schizophrenie leidet, sei schuldunfähig, sagte der Verteidiger und forderte einen Freispruch. Falls das Gericht diesem Antrag nicht folgt, fordert er eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in einem Notwehr-Exzess. Dafür sei eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr angemessen.

«Parasitärer Lebensstil»

Von Notwehr könne keine Rede sein, betonte hingegen die Staatsanwältin. Vielmehr habe er seinen «parasitären Lebensstil» in Gefahr gesehen. Seine Eltern wollten ihn aus der Wohnung werfen und ihm den Geldhahn zudrehen.

Er habe den Tod seiner Eltern nicht nur in Kauf genommen, sondern ihren Tod gewollt. Sie sprach von einer skrupellosen, grausamen und verwerflichen Tat. Es gäbe keine nachvollziehbaren Gründe, die diese Tat rechtfertigen würden.

Zudem wurde er bereits vor dem Mord einmal gegen seinen Vater gewalttätig, gab ihm ein Messer und forderte ihn auf «Harakiri» zu begehen. Die Eltern zogen die Anzeige respektive den Strafantrag jedoch zurück. Ein Gutachten bescheinigte dem vorbestraften Beschuldigten ausserdem eine deutliche Rückfallgefahr für Gewaltdelikte.

Die Staatsanwältin forderte deshalb eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren für den Mord an seinen Eltern und ein stationäre Behandlung des Beschuldigten. Dieser befindet sich seit November 2015 im vorzeitigen Massnahmenantritt in einer Klinik für forensische Psychiatrie. Diese Zeit soll ihm angerechnet werden.

Das Urteil steht noch aus. Es wird jedoch bis spätestens Mitte Juli erwartet.

Beschuldigter ist «traurig»

Der Beschuldigte gab vor Gericht einen Einblick in seine Vorgeschichte. Er blickt auf eine schwere Kindheit und Jugend zurück. In der Familie habe stets Liebe und Vertrauen gefehlt. Neben dem stetigen Konflikt mit den Eltern hatte er massive Drogenprobleme. Er begann beispielsweise mit 12 Jahren Cannabis zu konsumieren.

Es gab unzählige Schulwechsel. Danach hat er verschiedene Studiengänge im In- und Ausland abgebrochen. Seine Eltern hatten ihn immer finanziell unterstützt. Er ging auf Reisen und leistete sich Extravaganzen. So reiste er einmal für 2'800 Franken mit dem Taxi von Amsterdam nach Zürich zurück.

Nun ist sein Alltag stark von verschiedenen Therapien geprägt und er muss verschiedene Medikamente einnehmen. Dank diesen könne er besser einschlafen und müsse nicht immer an das Geschehene denken. Gesundheitlich gehe es ihm nicht gut und er sei traurig. Er hoffe, dass sich alles zum Guten wende. Zur Tat wollte er sich vor Gericht jedoch nicht äussern.