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Kreisgerichts St. Gallen
Zweiter Prozesstag gegen Weissrussen endet ohne Urteil

44-year-old Belarusian Juri Garawski arrives at the court of St. Gallen, on Tuesday, September 19, 2023, in St. Gallen, Switzerland. Garawski was supposedly a member of a special force acting on behalf of president Alexander Lukaschenko. He is on trial for the forced disappearance of three Belarusian politicians of the opposition. Garawski made said statements as he migrated to Switzerland, where his trial is therefore held. (KEYSTONE/Gian Ehrenzeller)
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Im Prozess gegen ein ehemaliges Mitglied einer belarussischen Sondereinheit hat das Kreisgericht Rorschach noch kein Urteil gefällt. Am zweiten Prozesstag gehörte das Wort der Pflichtverteidigerin des Beschuldigten. Der Tatbestand des Verschwindenlassens sei trotz Geständnis nicht erfüllt, führte die sie am Gericht in St. Gallen aus, wo der Prozess stattfand.

Die Verteidigerin argumentierte, dass die von ihrem Mandanten geschilderten Fälle längst aufgeklärt seien. Ehemalige KGB-Offiziere hätten 2001 in einem Migrationsverfahren in den USA die damaligen Vorgänge der Taten detailliert geschildert. Entsprechende Informationen seien schon lange öffentlich zugänglich.

Hinter dem Beschuldigten Juri Garawski (Mitte) sitzen zwei Frauen, deren Väter vom weissrussischen Killerkommando erschossen wurden.

Ihr Mandant könne heute – trotz Geständnis – nicht mehr wegen Verschwindenlassens gemäss Schweizer Strafgesetzbuch verurteilt werden. Der Beschuldigte sei ausserdem lediglich Befehlsausführer gewesen, in einem Land, das sich zu einem autoritären Regime gewandelt habe und es keine Möglichkeit gegeben habe, nein zu sagen. «Er war ein kleines Rädchen in einer grossen Maschinerie.»

Staatsanwalt fordert Verurteilung

«Sie müssen den Angeklagten verurteilen», appellierte hingegen die Staatsanwaltschaft an die Richter. Der Mann habe Details zu den Taten genannt, die nur Insider kennen könnten. Und es sei bewiesen, dass er jener Sondereinheit angehörte, die Oppositionelle verschwinden liess. Ihm sei klar gewesen, dass jenes Vorgehen nicht rechtens war. «Er hat mit Vorsatz gehandelt.»

Die Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre Freiheitsentzug, wobei ein Jahr zu vollziehen sei, falls das Gericht die Beteiligung an den drei Morden feststellt. Eine Eventualanklage der Staatsanwaltschaft sieht andernfalls vor, den Mann wegen Irreführung der Rechtspflege zu einer bedingen Freiheitsstrafe von neun Monaten zu verurteilen.

Hinterbliebene verlangen Genugtuung

Am Prozess im Saal des Kreisgerichts St. Gallen waren auch zwei Töchter der damals ermordeten Oppositionspolitikern anwesend. Ihr Rechtsvertreter verlangte ebenfalls eine Verurteilung. Zu seinen Mandantinnen zählte die Tochter des ehemaligen Innenministers von Belarus. Im Namen der beiden Hinterbliebenen stellte er den Antrag auf eine Genugtuung von je 200'000 Franken.

Den Prozess verfolgten auch Vertreter unabhängiger russischsprachiger Medien. Der 1999 verschwundene Innenminister hätte das Potenzial gehabt, «die damals aufkommende Diktatur in Belarus im Keime zu ersticken», erklärte der Anwalt der Hinterbliebenen.

Das Kreisgericht Rorschach stellte das Urteil für kommende Woche in Aussicht.

SDA/pash