AboAus dem Bezirksgericht ZürichSpielsüchtiger milde bestraft
Nachdem er seinem Arbeitgeber fast 190’000 Franken weggenommen hatte, packte den pathologischen Spieler doch das Gewissen: Er zeigte sich selber an. Das Gericht honorierte das.
«Der Arbeitgeber hat es ihm auch einfach gemacht», sagte der Staatsanwalt während seines Plädoyers. Aber was will man machen, wenn der Geschäftsführer einer Süsswaren verkaufenden Filiale dank seiner Funktion Zugriff auf die Tageseinnahmen hat? Man sieht einem Menschen seine sorgsam verheimlichten Süchte nicht an. Beim 46-Jährigen war es die Spielsucht.