AboAus dem BundesgerichtDer Schulausschluss war zumutbar
Die Schulpflege Opfikon hat eine Schülerin, die einen Corona-Spucktest verweigert hatte, zu Recht für zehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen. Dies zeigt ein Urteil des obersten Schweizer Gerichts.
Es war Ende März, Anfang April 2021, als die Corona-Fallzahlen in Zürich wieder anstiegen. Die Schulen waren unter Druck. Im Schulhaus Lättenwiesen in Opfikon wurden innerhalb von zehn Tagen mehrere Infektionen bei Kindern in drei Klassen sowie vier Infektionen bei Lehr- und Betreuungspersonen registriert. Das kantonale Volksschulamt reagierte und informierte die Eltern, dass deshalb für alle Schülerinnen und Schüler sowie Mitarbeitende der Schule ein Corona-Test durchgeführt werde.