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Sozialdetektive sollen weniger dürfen

Verdeckte Observationen beim Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch sollen im Kanton Zürich gesetzlich verankert werden. Foto: Marc Dahinden
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Die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes zwecks Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Gemeinden, damit sie wieder Sozialdetektive losschicken können, ist reif für die Debatte im Kantonsrat. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) hat das Geschäft vorberaten und gestern ihre Anträge veröffentlicht.

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