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Klimaziel 2030 des Bundesrats
Neues CO₂-Gesetz: Sommaruga will Anreize statt weitere Abgaben

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Nicht mit Strafen, sondern mit Anreizen will der Bundesrat in der Neuauflage des CO₂-Gesetzes die Bevölkerung zum Klimaschutz bewegen. Zudem soll das neue Gesetz gleich zwei Anliegen zum Durchbruch verhelfen: dem Klimaziel und der sicheren Energieversorgung.

Bundesrätin und Umweltministerin Simonetta Sommaruga sagte am Freitag vor den Bundeshausmedien, mit dem neuen Gesetz werde das Klimaziel der Halbierung des CO₂-Ausstosses von 1990 bis 2030 realisierbar. Gleichzeitig verringere die Vorlage die Abhängigkeit der Schweiz von Öl-, Gas- und Stromimporten, indem sie die einheimische Energieproduktion stärke.

Dabei will der Bundesrat weder bestehende Abgaben erhöhen noch neue einführen. Die CO₂-Abgabe, die auf fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas erhoben wird, bleibt bei 120 Franken pro Tonne CO₂.

Niemand könne zu einem Leben ohne fossile Energien gezwungen werden, sagte die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Wer aber klimaschonend leben wolle, solle das tun können. Dafür schlage das neue Gesetz Investitionen von rund vier Milliarden Franken über die Laufzeit von 2025 bis 2030 vor.

Hälfte der CO₂-Abgabe investieren

Dazu will der Bundesrat neu bis die Hälfte der Erlöse aus der CO₂-Abgabe heranziehen und nicht wie bisher bloss ein Drittel. Die Rückverteilung an die Bevölkerung würde dadurch sinken – pro Person um etwa 20 Franken, wie die Bundesrätin vorrechnete. Aktuell zahlen vier von zehn Haushalten keine CO₂-Abgabe.

Gegenüber den acht Milliarden Franken, die Jahr für Jahr für Öl und Gas ins Ausland fliessen würden, seien Investitionen von vier Milliarden bescheiden, sagte Sommaruga. Gerade die letzten Wochen mit dem Ukraine-Krieg hätten gezeigt, wie verletzlich, ja erpressbar die Schweiz durch fossile Energien sei. Das störe die Bevölkerung.

Ersatz von Elektroheizungen und Heizungen mit fossilen Brennstoffen

Fliessen sollen die Mittel gemäss Sommaruga zum einen in Gebäude, zum anderen in die Mobilität. Das CO₂-Gesetz und der vom Parlament bewilligte indirekte Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative ergänzten sich, sagte Sommaruga.

Zusammen mit dem Gegenvorschlag bewilligte das Parlament ein zehnjähriges Impulsprogramm für den Ersatz von Elektroheizungen und Heizungen mit fossilen Brennstoffen. Sommaruga nannte auch dieses Programm eine Ergänzung. Es bringe für den Heizungsersatz spezifisch mehr Geld. «Endlich geht es vorwärts», konstatierte Sommaruga.

Gemäss dem neuen CO₂-Gesetz würden die Mittel neben Gebäudeprogramm, Technologiefonds und Geothermie-Förderung (Wärmepumpen) neu auch in Biogasanlagen und die Unterstützung von Gemeinden in der Energieplanung investiert.

Neu können sich Unternehmen von der CO₂-Abgabe befreien lassen, wenn sie eine Verpflichtung zur Verminderung der Treibhausgasemissionen eingehen und den Ausstoss aus Öl und Erdgas längerfristig auf null senken. Derzeit beschränkt sich die Befreiung auf einzelne Branchen. Firmen mit sehr hohem Ausstoss nehmen weiterhin am Emissionshandel teil und zahlen keine Abgabe.

Strengere Zielwerte bei Fahrzeugen

Bei der Mobilität müssen die Autoimporteure gemäss dem Vorschlag effizientere Fahrzeuge anbieten. Die CO₂-Zielwerte für Fahrzeuge will der Bundesrat analog zur EU verschärfen. Bei Zielverfehlung drohen weiterhin Sanktionen.

Daneben setzt die Landesregierung auf mehr Stromtankstellen für Elektrofahrzeuge, Elektrobusse, Elektro- und Wasserstofflastwagen im Güterverkehr sowie verbesserte Zugverbindungen mit Nachtzügen. Bei den Dieselbussen soll das Steuerprivileg 2026 fallen.

Für Elektro- und Wasserstofflaster wird bis 2030 keine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe fällig. Im Flugverkehr fördert der Bund erneuerbare Treibstoffe. Weitere Elemente des vom Parlament bis 2024 verlängerten geltenden CO₂-Gesetzes bleiben erhalten.

Der erste Anlauf zur Revision des CO₂-Gesetzes scheiterte am 13. Juni 2021 mit 51,6 Prozent Nein-Stimmen an der Urne. Die SVP hatte das Referendum ergriffen. Dabei gab die Landbevölkerung den Ausschlag, die wegen zweier Agrarvorlagen zahlreicher an der Abstimmung teilnahm. Die ländlich geprägten Kantone lehnten das Gesetz geschlossen ab.

SDA/aru