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Abo10 Fragen und Antworten
Sollen 16-Jährige wählen und abstimmen?

Junger Jubel nach dem Entscheid: Am 6. Mai 2007 entschied die Landsgemeinde in Glarus, das Stimmrechtsalter auf 16 Jahre zu senken.  
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Worum gehts?

Das Stimm- und Wahlrechtsalter soll von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden. In der Gemeinde und im Kanton sollen die Jungen mitbestimmen. Beim passiven Wahlrecht bleibt alles beim Alten. Für die Wahl in öffentliche Ämter gilt weiterhin das Mindestalter von 18 Jahren. Zur Abstimmung kommt es am 15. Mai, weil dazu die Kantonsverfassung geändert werden muss. Das Stimmrechtsalter 18 (zuvor: 20) war in der Schweiz 1991 eingeführt worden.

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