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Corona-Einschränkungen
Shopping in Deutschland wieder erlaubt

Für Schweizerinnen und Schweizer wieder möglich: Shopping in Lörrach.
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Wann ist der Aufenthalt in Deutschland ohne Einschränkungen möglich?

Wer sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhält, braucht keinen negativen Corona-Test. Baden-Württemberg hat zudem das Einkaufsverbot aufgehoben. Shopping in der deutschen Nachbarschaft ist demnach für Schweizerinnen und Schweizer wieder jederzeit möglich. Weiterhin nicht quarantänefrei einreisen kann allerdings, wer sich zuvor in Frankreich aufgehalten hat und keinen Impf- oder Krankheitsnachweis mit sich führt. Frankreich gilt als Hochinzidenzgebiet. Es ist demnach nur für Geimpfte und Genesene möglich, zuerst zum Einkaufen ins Elsass zu fahren und anschliessend in die badische Nachbarschaft.

Wo sind welche Geschäfte offen?

Geschäfte mit Produkten des täglichen Bedarfs sind überall offen, dazu gehören Lebensmittelläden, Apotheken und Drogerien, Getränkemärkte, Tiergeschäfte, Tankstellen sowie Bau- und Gartencenter. Auch Ärzte, Zahnärzte, Coiffeure, Autowerkstätten oder Paketshops können wieder Kundinnen und Kunden aus der Schweiz empfangen. Für den Einzelhandel mit Gütern des nicht täglichen Bedarfs, wie Kleiderläden oder Sportgeschäfte, gelten spezielle Vorgaben. In den benachbarten Landkreisen Lörrach, Breisgau, Freiburg, Emmendingen und Konstanz gilt das Anmeldeprinzip Click and Meet (Einkaufen mit Terminvereinbarung per Telefon, App oder vor Ort); in Waldshut nur Click and Collect (per Mail, Telefon oder online vorgängig bestellen und Einkäufe nach Terminvereinbarung abholen).

Welche Regeln gelten beim Einkaufen?

Es gelten die in der Schweiz ebenfalls bekannten Hygieneauflagen wie das Tragen von OP- oder FFP2-Masken. Ein negativer Schnelltest ist nicht mehr notwendig.

Gilt die 24-Stunden-Regel für ganz Deutschland?

Die neue Regel für die Befreiung von der Quarantänepflicht gilt bundesweit. Sie ersetzt die zuvor gültigen entsprechenden Regeln der einzelnen Bundesländer. Es gibt auch keine separaten Vorschriften für die Bewohnerinnen und Bewohner bestimmter Kantone mehr.

Was gilt für längere Aufenthalte in Deutschland?

Bisher war ein längerer Aufenthalt nur für Geimpfte und Genesene ohne Quarantäne möglich. Neu wird von der Quarantänepflicht auch befreit, wer einen höchstens 48 Stunden alten negativen Schnelltest mitführt, oder einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test. Für Kinder unter 6 Jahren entfällt die Testpflicht. Ohne Testpflicht gewährleistet ist auch der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern und Grenzgängern.

Muss sich anmelden, wer nach Deutschland einreist?

Wer für länger als 24 Stunden nach Deutschland einreist, muss zwingend ein Anmeldeformular ausfüllen. Dies kann unter www.einreiseanmeldung.de erledigt werden. Die Anmeldepflicht gilt auch für Geimpfte und Genesene.

Gibt es in Deutschland weitere Lockerungen?

Lockerungen sind von den Corona-Zahlen abhängig. Zurzeit ist die Inzidenz in der unmittelbaren Nachbarschaft tief. Der Südwestrundfunk und die Badische Zeitung haben am Donnerstag verbreitet, dass in den Landkreisen Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg, Emmendingen und Konstanz möglicherweise schon dieses Wochenende Restaurants im Aussen- und Innenbereich öffnen – zwischen 6 und 21 Uhr und mit Hygieneauflagen und Testkonzepten. Die neue Corona-Verordnung mit diesen Lockerungen wurde allerdings noch nicht veröffentlicht.