ZKB-Projekt ist am EndeDie Seilbahn über den Zürichsee ist endgültig gescheitert
Die Gondeln über den Zürichsee hätten die grosse Geburtstagsattraktion der Zürcher Kantonalbank werden sollen. Nach einem langjährigen Streit ist das Aus nun definitiv.
2017 ging das Ganze los. Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) lancierte damals medienwirksam die Idee ihrer Seilbahn über den Zürichsee. Ihre Vision: Ab 2020 schweben pünktlich zum 150-Jahr-Jubiläum der Bank Gondeln über den Zürichsee. Sie solle ein Symbol sein, neue Wege zu gehen und über Verkehrsfragen nachzudenken, sagte die Bank damals.
Vom Zürichhorn zur Landiwiese sollte man über den See schweben können, 1400 Meter lang sollte die Bahn übers Seebecken werden. 14 Gondeln für je 35 Personen würden pro Stunde 2000 Personen transportieren können – Skigebiet-Flair mit bester Sicht auf die Grossstadt sozusagen.
60 Millionen Franken würde das Gesamtprojekt kosten. Die Ticketeinnahmen während der fünfjährigen Betriebszeit würden die Kosten decken.
Nun – fünf Jahre, verschiedene Gerichtsverfahren und Hunderte Medienberichte später – hat es sich definitiv ausgeträumt. Die ZKB gibt ihr Jubiläumsprojekt für eine Seilbahn über den Zürichsee definitiv auf, wie sie am Dienstagnachmittag mitteilte. Die Bank akzeptiert mit diesem Entscheid ein Urteil des Verwaltungsgerichts.
«Europaparkisierung» des Seebeckens
Dass das Projekt scheitern könnte, konnte man schon kurz nach der Ankündigung ahnen, denn der Plan stiess postwendend auf grossen Widerstand. Im Zürcher Gemeinderat kam es zu einer emotionalen Debatte: Die links-grüne Ratsseite sprach von einer Zumutung für Stadtbewohner und warnte vor einer «Europaparkisierung» des Seebeckens. Bürgerliche bezeichneten die Gegner ihrerseits als «konservative Spassbremsen».
Tatsächlich gab es eine Luftseilbahn bereits zweimal: 1939 anlässlich der Landesausstellung und 1959 während der Gartenbauausstellung. Die Gondeln waren damals ein voller Erfolg, die Begeisterung gross.
ZKB ging nach erster Niederlage noch eine Instanz weiter
Die Gegnerschaft zog die ZKB vor Gericht. Mit Erfolg. Ende 2019 stoppte das Baurekursgericht das Vorhaben. So sei das Seilbahnprojekt ungenügend demokratisch legitimiert, begründete das Gericht den Entscheid. Es hätte einen Eintrag im kantonalen Richtplan gebraucht, hatte aber nur einen im untergeordneten regionalen Pendant. Zudem geniesse der See «besonderen Schutz», schrieben die Richter. Einer Bedarfsprüfung halte die ZKB-Bahn nicht stand.
Die Gegner jubelten, die ZKB überlegte und entschied sich schliesslich, das Urteil an die nächste Instanz weiterzuziehen. Im Januar 2022 folgte der nächste Dämpfer. Das Verwaltungsgericht folgte dem erstinstanzlichen Urteil und entschied gegen die ZKB-Seilbahn. Es war ein Dämpfer zu viel.
Die ZKB habe nach einer Analyse des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 28. Januar entschieden, die Seilbahn nicht zu realisieren, teilt das Unternehmen nun mit. Die ZKB hätte das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen können.
Korrektur vom 23.2.2022, 13:30 Uhr: In einer früheren Version schrieben wir, das Verwaltungsgerichtsurteil erging im Januar 2021. Korrekt ist, dass das Urteil im Januar 2022 erging.
sda/sip/lia
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