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Massnahmen an den Grenzen
Schweizer Zoll verhängte pro Tag
150 Corona-Bussen

Scharfe Überwachung an der Grenze: Die Massnahmen haben zu Tausenden Bussen geführt.
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Mehr als 4000 Ordnungsbussen hat die Eidgenössische Zollverwaltung seit Mitte März wegen Verstössen gegen die Corona-Massnahmen an der Grenze verteilt. Es seien «schweizweit pro Tag im Schnitt gut 150 Bussen ausgestellt» worden seit dem 16. März, sagt Mediensprecher Matthias Simmen. Der Betrag beläuft sich in der Regel auf 100 Franken, beim zweiten Mal steigt er auf 300 Franken, danach ist auch ein Strafverfahren möglich.

Bussen kassiert haben laut Zollverwaltung Personen, welche über geschlossene Grenzübergänge einzureisen versuchten oder Absperrungen an der grünen Grenze umgingen oder beschädigten. Umstritten ist jedoch vor allem die dritte Kategorie: Grenzwächter und Zöllner können jemanden büssen, der «Anordnungen der Eidgenössischen Zollverwaltung für das Sicherstellen des Betriebes» missachtet. Dafür liess die Zollverwaltung Plakate aufhängen, welche den «Grenzübertritt oder Versuch zum Zwecke des Einkaufs, der Freizeit, des Tourismus oder des Besuchs» als verboten bezeichnete.

Aus- und Einreise sind nicht grundsätzlich verboten

Damit setzte sich die Zollverwaltung dem Vorwurf aus, illegal zu handeln, weil die Covid-Verordnung des Bundes die Aus- und Wiedereinreise für Schweizer und Ausländer mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung keineswegs verbietet. Der Bundesrat bat die Bevölkerung lediglich, auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. In den Medien tauchten darum in der vergangenen Woche mehrere Fälle von Bürgern auf, die sich zu Unrecht gebüsst fühlten.

Ein Genfer etwa machte geltend, seine betagten Eltern in Frankreich gepflegt zu haben und bei der Rückkehr angehalten worden zu sein. SRF zitierte dazu Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Basel: «Die Covid-19-Verordnung des Bundesrats lässt solche Grenzübertritte zu, ohne dass irgendeine Strafbarkeit bestehen würde. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie man dazu kommen kann, solche Grenzübertritte mit Bussen zu ahnden.» SP-Nationalrat und Anwalt Christian Dandrès kritisierte: «Die Eidgenössische Zollverwaltung hat sich offenbar ein paar Freiheiten erlaubt, und die Folge ist nun diese illegale Praxis.»

«Die Eidgenössische Zollverwaltung hat sich offenbar ein paar Freiheiten erlaubt.»

Christian Dandrès, Anwalt

Die Zollverwaltung hingegen stellt sich auf den Standpunkt, ihre Anordnungen seien nötig gewesen, um ihren Kontrollauftrag zu vollziehen und einen reibungslosen Verkehrsfluss sicherzustellen für wichtige Personenkategorien, etwa Grenzgänger, die im Gesundheitswesen arbeiten. Die Zoll- und Grenzmassnahmen des Bundesrats seien nicht von allen respektiert worden. So seien seit Mitte März 54’000 Personen abgewiesen worden, weil sie nicht zum Grenzübertritt berechtigt gewesen seien.

Schliesslich versuchte der Bundesrat, den Konflikt am vergangenen Donnerstag zu entschärfen, mit «Anpassungen und Präzisierungen», wie es in der Medienmitteilung heisst. Dafür schuf er in der Covid-Verordnung einen neuen Passus zum Einkaufstourismus. Bussen sind demnach nur zulässig, «wenn offensichtlich ein Fall von Einkaufstourismus vorliegt und die Grenzüberschreitung ausschliesslich zu diesem Zweck erfolgt ist». Bestraft werde dabei nicht das Einkaufen, sondern «die erfolgte Behinderung der Arbeit der Grenzschutzbehörde».

Aufsicht schaltet sich ein

Wie sich die Präzisierung der Verordnung und die Änderung der Bussenpraxis angesichts der Lockerungen ausgewirkt hätten, werde sich in den nächsten Tagen zeigen, sagt Matthias Simmen von der Zollverwaltung. Die Zahl der Bussen sinke kontinuierlich: Die meisten seien zu Beginn verhängt worden.

Nun nimmt sich die politische Aufsicht des Themas an. Der Zuger FDP-Ständerat Matthias Michel sagt: «Das Grenzregime löst derzeit viele Fragen aus. Das merke ich auch privat: Meine Schwester wohnt in Deutschland und fragt sich, ob sie unsere betagten Eltern betreuen kommen darf.» Michel ist Präsident jener Subkommission der Geschäftsprüfungskommission, die sich um das Finanzdepartement und damit die Zollverwaltung kümmert.

Es sei wichtig, dass die Aufsicht das Handeln von Bundesrat und Verwaltung überprüfe, sagt Michel: «Die Covid-Massnahmen der Zollverwaltung gehören meines Erachtens zu den vielen Fragen, die wir in der Geschäftsprüfungskommission diskutieren sollten.» Er gibt dabei zu bedenken, dass die Aufsicht wohl Empfehlungen an den Bundesrat abgeben, jedoch keine Verfügungen oder Verwaltungsakte ändern kann.

Ein Fall für die Richter

Die Abklärungen der Politiker kommen damit zu spät für jene, welche ihre Bussen bereits beglichen haben. «Grundsätzlich gilt, dass mit dem Bezahlen der Busse auf Rechtsmittel verzichtet wird und dadurch nachträgliche ordentliche Rechtsmittel nicht vorgesehen sind», sagt Zollsprecher Matthias Simmen. Trotzdem ist es möglich, dass dereinst die Richter urteilen werden, ob die Zollverwaltung rechtmässig handelte: 18 Personen haben ihre Busse nicht akzeptiert, sondern Beschwerde bei der Oberzolldirektion erhoben – Ausgang offen.

Umständlich ist das Passieren der Grenze aber nicht nur wegen der Schweizer Vorschriften. Fast alle Nachbarländer verbieten den Einkaufstourismus ebenfalls. Frankreich zum Beispiel erlaubt auch die Einreise zur Betreuung von Angehörigen nicht, Deutschland nur bei Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses. Österreich hingegen lockert langsam die Bedingungen: Seit Montag dürfen Schweizer zum Beispiel auch wieder ins östliche Nachbarland reisen, um ihre Lebenspartner zu besuchen.

In Deutschland lobbyieren Politiker ebenfalls für eine Lockerung. Der Konstanzer CDU-Abgeordnete Andreas Jung etwa hat zusammen mit zwei weiteren Bundestagsmitgliedern einen Brief an Innenminister Horst Seehofer geschrieben, dass Deutschland die Vorschriften jenen der Schweiz angleicht. Sie fordern, dass der Grenzübertritt zum Besuch der Kernfamilie uneingeschränkt erlaubt wird. Für die Pflege von Angehörigen soll die Zeugnispflicht wegfallen, ebenso der Nachweis der notwendigen Betreuung beim Besuch eigener Kinder. Weiter sollen auch Lebenspartner ohne Trauschein einander besuchen dürfen.