AboIntransparenz um SonderermittlerWie in der Schweiz still und heimlich eine Paralleljustiz entstand
Immer mehr ausserordentliche Staatsanwälte bearbeiten spektakuläre Fälle – unkontrolliert. Ein renommierter Strafrechtsprofessor spricht von einer «gesetzeswidrigen Praxis».
Lange waren in der Schweiz kaum Sonderermittler aktiv. Die kantonalen Staatsanwaltschaften und die Bundesanwaltschaft verfolgten mutmassliche Verbrecherinnen und Verbrecher. Nur in seltenen Ausnahmefällen kamen ausserordentliche Staatsanwälte – meist Männer – zum Zug. Dies ist gesetzlich nur dann vorgesehen, wenn sich ein Strafverfahren gegen einen Staatsanwalt des Bundes – wiederum meist Männer – richtet. Zum Beispiel bei Anzeigen wegen Amtsmissbrauchs oder nach Amtsgeheimnisverletzungen.