AboMilitärjustiz verurteilt GrenzwächterSchulter an Schulter der schwangeren Syrerin die Hilfe verweigert
Drei Grenzwächter haben sich in Brig während einer Rückschaffung der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht. Das Strafverfahren zeigt, wie das hierarchische System versagte.

Der 4. Juli 2014 war eine Zäsur im Leben dieser ganz unterschiedlichen Menschen: der 5-köpfigen Flüchtlingsfamilie J., die in einem Boot übers Mittelmeer vom Bürgerkrieg in Syrien geflüchtet war. Sie versuchte an jenem Tag mit dem Zug via Italien und die Schweiz zu Familienangehörigen nach Duisburg, Deutschland, zu gelangen.
Dieser Freitag war auch ein Einschnitt im Leben von langjährigen Schweizer Grenzwächtern. Diese waren an jenem warmen Sommertag mit der Rückführung von 36 Flüchtlingen, 18 Erwachsenen und 18 Kindern, nach Italien beauftragt. Die Gruppe, darunter auch die Familie J., war an der schweizerisch-französischen Grenze in Pontarlier (F) wegen fehlender Papiere aus dem Transitzug EN 220 Venedig–Paris geholt worden.
Als dieser lange Tag zu Ende ging, erlitt die im siebten Monat schwangere Suha J. im Ospedale San Biagio in Domodossola (I) eine Totgeburt. Sechseinhalb Jahre nach dem aufsehenerregenden Vorfall sind jetzt drei an der Rückschaffung beteiligte Grenzwächter von der zuständigen Militärjustiz wegen fahrlässiger Körperverletzung und Nichtbeachten von Dienstvorschriften bestraft worden. Die öffentlich nicht bekannten Verfügungen des Oberauditorats belegen ein kollektives Wegschauen und die Weigerung der Grenzwächter, der in Not geratenen Frau Hilfe zu leisten.