Unmut nach Bundesrats-EntscheidTrotz Staatshilfe: Firmen dürfen bald wieder Geld an Aktionäre ausschütten
Im Frühling hiess es, Unternehmen dürften Dividenden erst wieder in fünf Jahren verteilen, wenn sie das Staatsgeld zurückerstattet haben. Nun geht es doch schneller – und zurückzahlen müssen sie dafür auch nicht.
Tut der Bund genug, um den vielen Firmen zu helfen, die wegen der Covid-Krise ums Überleben kämpfen? Das war die grosse Frage, als Finanzminister Ueli Maurer am Mittwoch an die Öffentlichkeit trat. Maurer verkündete wichtige Reformen beim Härtefallprogramm des Bundes. Firmen in Geldnot sollen ab sofort rascher, unbürokratischer und stärker mit A-fonds-perdu-Geldern unterstützt werden. So hat es der Bundesrat entschieden.
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Landesregierung gleichentags einen weiteren Aspekt der Härtefallhilfe angepasst, oder besser: gelockert. Firmen, die Härtefallhilfe beziehen, mussten sich bislang verpflichten, fünf Jahre lang oder mindestens bis zur (freiwilligen) Rückzahlung der Staatsgelder auf eine Ausschüttung von Dividenden zu verzichten. Der Bundesrat hat diese Frist am Mittwoch auf drei Jahre verkürzt.
Irritation im Bundeshaus
Das ist eine gute Nachricht für Firmenbesitzer und Aktionäre. Allerdings hat sie das Potenzial, die öffentliche Akzeptanz für die staatliche Hilfe zu unterspülen. Kaum ein wirtschaftspolitisches Thema wurde im letzten Frühling so intensiv und emotional diskutiert wie die Frage, ob und wann Unternehmen, die von staatlicher Krisenhilfe profitierten, ihre Kapitalbasis durch Ausschüttungen schwächen dürfen.
Im Bundeshaus sorgt die Kürzung der Dividendenverbotsfrist denn auch für Irritation. «Offen gesagt: Ich verstehe noch nicht, warum der Bundesrat so entschieden hat. Aufgrund der bisher geführten Diskussionen ist mir nicht klar, warum und wie dieser Entscheid so zustande gekommen ist», sagt etwa Daniela Schneeberger, FDP-Wirtschaftspolitikerin und Vizepräsidentin des Schweizerischen Gewerbeverbands.
Der Bundesrat selbst begründet seinen Entscheid mit den Bedürfnissen der Kantone. Die Kürzung des Dividendenverbots erleichtere ihnen den Vollzug der Härtefallhilfe. Weiter hätten viele Kantone ein Dividendenverbot von fünf Jahren als unverhältnismässig lang empfunden. Zudem könnten mit dem Verbot Fehlanreize entstehen.
«Diese Begründung ist absurd»
Zwar wird in den bundesrätlichen Erläuterungen nicht ausgeführt, um welche problematischen Anreize genau es sich handelt. Denkbar ist aber etwa, dass Geldgeber ihr Kapital aus einer Firma abziehen oder kein Kapital nachschiessen, weil sie sehen, dass sie wegen des Dividendenverbots auf Jahre hinaus keine Einkünfte auf ihrem Investment erzielen können. Das Dividendenverbot würde Firmen damit eher schwächen als stärken.
«Diese Begründung ist absurd», sagt hingegen GLP-Parteipräsident und Wirtschaftspolitiker Jürg Grossen. Er kritisiert die Lockerung des Dividendenverbots scharf. «Für mich steht dieser Entscheid total schräg in der Landschaft.»
Bezüger von Covid-Krediten im Nachteil
Was Grossen besonders stört: Der Bundesrat schaffe eine krasse Ungleichbehandlung zwischen Firmen, die im letzten Frühling Covid-Kredite bezogen hätten, und Firmen, die jetzt mit A-fonds-perdu-Beiträgen gerettet werden müssten. «Wer im Frühling vorausschauend handelte, wird jetzt vom Bundesrat schwer benachteiligt», so Grossen.
Tatsächlich dürfen Unternehmen, die Covid-Kredite bezogen haben, erst Dividenden ausschütten, wenn sie den Kredit zurückbezahlt haben. Für die grosse Mehrheit der Firmen dürfte dies länger als drei Jahre dauern. Die Rückzahlungsfrist für die Kredite beträgt acht Jahre. Firmen, die jetzt Härtefallgelder in Anspruch nehmen, fahren also wesentlich besser.
Auch der ehemalige BDP-Präsident Martin Landolt stört sich an dieser Ungleichbehandlung. A-fonds-perdu-Beiträge seien eine viel grosszügigere Hilfe als rückzahlbare Kredite. Dass die Bezüger von Härtefallhilfen dann auch noch bei der Dividendenzahlung im Vorteil seien, sei ungerecht. «Wir werden das wohl nochmals anschauen müssen», so Landolt. Eine Harmonisierung dränge sich auf.
Neuer Streit um Dividenden droht
Allerdings ist das gar nicht so einfach. Will das Parlament das Dividendenverbot auch für Firmen mit Covid-Krediten lockern, erfordert dies eine Anpassung des Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetzes. Also einen Parlamentsbeschluss. Zudem ist davon auszugehen, dass die Dividenden-Kontroverse abermals aufflammt.
Der Fall zeige exemplarisch die Schwierigkeiten, wenn das Parlament in der Krise solche Fragen auf Gesetzesstufe regle, sagt Landolt. «Sobald wir es ins Gesetz schreiben, sind wir unflexibel.» Vielleicht müsse das Parlament seine Lehren daraus ziehen und künftig stärker darauf vertrauen, dass der Bundesrat die Hilfe auf Verordnungsstufe regle.
Bei der Linken sieht man die Lockerung des Dividendenverbots interessanterweise etwas entspannter. Jacqueline Badran zeigt Verständnis für den Bundesratsentscheid. Die Härtefallhilfen beträfen nicht nur Kleinunternehmen, sondern etwa auch mittelgrosse Hotelketten. «Hier kann die Aussicht auf Dividenden helfen, private Investoren für die Rettung der Firmen zu mobilisieren.»
Für Franziska Ryser, Grüne, ist die Kürzung des Dividendenverbots ein Nebenaspekt. Bei den Härtefallbeiträgen habe man ohnehin nie damit gerechnet, dass viel Geld zurückfliesse. Vordringlicher sei es, sicherzustellen, dass die Unternehmen die Hilfe wirklich erhalten. «Da gibt es noch viel zu tun.»
Fehler gefunden?Jetzt melden.