Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Manipulierte Bremskontrollen
Eisenbahnergewerkschaft: «Jeder hat das Recht auf Verteidigung»

Kontrolle der Bremsen eines Zugwagens in der SBB-Werkstätte Zürich Herdern.

Die Eisenbahnergewerkschaft SEV bietet ihren Mitgliedern einen Rechtsschutz an – und der stehe jedem Mitglied zu. «Jeder Mensch hat das Recht, dass seine Position verteidigt wird», sagt Barbara Spalinger, SEV-Vizepräsidentin und zuständig für den Berufsrechtsschutz. Das habe auch im Fall des 26-Jährigen gegolten, der von den SBB fristlos entlassen wurde, nachdem entdeckt worden war, dass er Sicherheitsmessungen an Bremsen von Zügen systematisch und wiederholt manipuliert hatte.

Der SEV habe den Fall geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass vor Gericht ein vorteilhaftes Urteil für das SEV-Mitglied möglich gewesen wäre. «Wenn man denkt, man hat eine Chance, dann tut man das», sagt Spalinger.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht sei es nicht darum gegangen, ob sich der Mitarbeiter strafbar gemacht habe, er sei strafrechtlich nicht angeklagt worden, betont sie. Es sei nur um eine Verfahrensfrage gegangen, nämlich um die Form der Kündigung, welche die SBB ausgesprochen hatten.

«Die Kündigung war gerechtfertigt.»

Barbara Spalinger, SEV-Vizepräsidentin

Die fristlose Kündigung sei nach Meinung des SEV nicht korrekt umgesetzt worden, sodass sie in eine ordentliche Kündigung hätte umgewandelt werden sollen. «Wir sind an sich der Meinung, dass die Kündigung gerechtfertigt war», erklärt die Gewerkschaftsfunktionärin – sie räumt also das Fehlverhalten des Servicetechnikers grundsätzlich ein.

SEV-Vizepräsidentin Barbara Spalinger.

Allerdings heisst es im SEV-Reglement für den Rechtsschutz, dass die Gewerkschaft keinen Rechtsbeistand anbiete bei Vorfällen, «die das Mitglied vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt hat». Die Gewerkschaft muss also zum Schluss gekommen sein, dass die Manipulation der Sicherheitsdaten für die Bremsen nicht «vorsätzlich oder grobfahrlässig» war.

Fall wird nicht weitergezogen

Die Sache sei «nicht so ganz eindeutig gewesen», meint Spalinger. Vor Gericht hatte die Gewerkschaft auch argumentiert, dass es keine Beweise, sondern nur Indizien für die Manipulationen gegeben habe. Und die SBB hätten ihrerseits auch Fehler gemacht.

Insgesamt sei der Fall jedoch klar, sagt Spalinger. «Er hatte Anspruch auf Verteidigung. Die hat er gehabt.» Der SEV werde den Fall jedoch nicht weiterziehen: «Wir gehen nicht ans Bundesgericht.»