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AboStrafrechtler Mark Pieth im Interview
Russen enteignen? «Das ist in der Schweiz bereits heute möglich»

«Früher oder später muss die Schweiz mitmachen», sagt der Basler Korruptionsexperte Mark Pieth.

Herr Pieth, um eingefrorene Russengelder einzuziehen und der Ukraine für den Wiederaufbau zu geben, loten im Moment Rechtsexperten verschiedene Möglichkeiten aus. Bundesrat und Verwaltung gehen davon aus, dass dies unter geltendem Recht nicht möglich wäre. Wie sehen Sie das?

Die Schweiz hat bereits heute eine Rechtsgrundlage, um russische Gelder für die Ukraine zu verwenden. Es gibt verschiedene Optionen. So sieht zum Beispiel Artikel 13 des Embargogesetzes den Einzug von blockierten Werten vor. Aber es gibt noch eine viel interessantere Bestimmung aus dem Strafgesetz, die ursprünglich für Mafiagelder geschaffen wurde.

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