Rechtsstreit mit Privatbank Julius BärRückschlag für Vekselberg – Vermögen bleibt eingefroren
Der russische Oligarch Viktor Vekselberg verklagte die Bank Bär, weil sie ihm wegen der US-Sanktionen den Zugriff auf sein Vermögen verweigerte. Nun muss er einen Dämpfer einstecken – doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Der 6. April 2018 war kein guter Tag für den russischen Milliardär und Investor Viktor Vekselberg: An diesem Tag setzten ihn die USA auf ihre Sanktionsliste. Begonnen hatten die USA mit den Massnahmen bereits Jahre zuvor nach der russischen Annexion der Halbinsel Krim. Vekselberg musste daraufhin in einer Notfallaktion seine Beteiligung am Schweizer Industriekonzern Sulzer umbauen, um zu verhindern, dass dieser ebenfalls in den Strudel der Sanktionen gerät. Das ist geglückt. Weniger erfolgreich war Vekselberg bei seinen Bemühungen, den Zugriff auf sein Vermögen bei Schweizer Banken zu wahren.
Die Institute bekamen mit dem Auftauchen von Vekselbergs Name auf der Sanktionsliste kalte Füsse. Die Sanktionen bewirken nicht nur, dass die Vermögen blockiert sind. Sie verbieten es Banken auch, US-Finanzmarktinfrastruktur zu nutzen, um Geschäfte mit Sanktionierten zu machen. Dollar-Transaktionen werden damit schwierig. Vekselberg konnte damit nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen. Das wollte er sich nicht gefallen lassen und reichte Klage ein – im vorliegenden Fall über seine Holding Lamesa gegen die Bank Julius Bär.
Der Investor hält die Blockade der Bank für ungerechtfertigt und fordert Zugriff auf sein Vermögen in Form eines Wertschriftendepots bei der Bank. Einen Teil der darin enthaltenen Papiere wollte der Oligarch verkaufen und damit einen 160 Millionen Dollar schweren Kredit begleichen. Die Bank kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach. Sie hatte Angst, selbst ins Fadenkreuz der Amerikaner zu geraten.
Gericht: Bank hatte Recht und Pflicht zur Blockade
Das Handelsgericht Zürich entschied nun in einem Urteil vom 16. November für die Bank und wies die Klage von Vekselbergs Lamesa Holding ab. Das Gericht stellte die Holding mit Vekselberg gleich, obwohl diese selbst nicht auf der Sanktionsliste steht. Zudem hielten die Richter fest, dass die in US-Dollar denominierten Wertpapiere der Holding den Sanktionen unterliegen. Die Bank habe damit das Recht und die Pflicht, das Vermögen zu blockieren sowie Transaktionen und Coupon- und Dividendenauszahlungen zu verweigern. Zudem könne sie andere nicht in Dollar denominierte Wertpapiere aus dem Portfolio von Lamesa verkaufen, um die nötige Besicherung für den Kredit wiederherzustellen, erklärten die Richterinnen und Richter.
Ignoriere die Bank die Sanktionen, riskiere sie hohe Strafzahlungen, so das Urteil. «Im schlimmsten Fall hätte sie mit dem Ausschluss aus dem US-Finanzmarktsystem zu rechnen, was für die Beklagte als international tätige Bank, die für ihre USD-Transaktionen auf einen Zugang zum amerikanischen Finanzmarkt angewiesen ist, existenzbedrohende Wirkung hätte», heisst es dort.
Vekselberg will Berufung einlegen
Der Fall ist keineswegs abgeschlossen: Vekselberg will gegen das Urteil Berufung einlegen, wie aus seinem Umfeld verlautet. Dafür hat er 30 Tage Zeit. In nächster Instanz dürfte sich damit das Bundesgericht mit dem Fall beschäftigen. Eine Julius-Bär-Sprecherin sagte, die Bank äussere sich nicht zu laufenden Verfahren.
Bär ist nicht die einzige Bank, mit der sich Vekselberg in einem Rechtsstreit befindet: Er hatte auch die Postfinance verklagt, weil ihm diese aufgrund der US-Sanktionen ein Konto verweigert hatte – trotz ihres Grundversorgungsauftrags im Zahlungsverkehr. Der Prozess vor dem Berner Handelsgericht hatte Mitte September begonnen.
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