Rubrik «Darüber spricht das Netz»«Schämt ihr euch wirklich nicht?»
Die Onlineartikel der ZSZ geben in den Kommentarspalten zu reden. Diese Woche diskutierten Leserinnen und Leser eifrig über Jacuzzis und das Schweizer Rechtssystem.
Einsprachen, Rekurse, Beschwerden – wer mit dem Entscheid einer Behörde nicht einverstanden ist, dem bietet das Schweizer Rechtssystem eine ganze Palette an Möglichkeiten, sich zu wehren. Es sind wichtige Rechtsmittel, von denen Herr und Frau Schweizer nicht ungern Gebrauch machen.
So auch am Zürichsee, wo zwei Stäfner im Uferbereich ihres Eigenheims einen gekiesten Sitzplatz mit Jacuzzi einrichteten. Daneben installierten sie zudem eine fast acht Meter lange Slipanlage, um Boote besser ein- und auswassern zu können.
Die dafür nötigen Bewilligungen holten sie nicht ein. Sowohl die Baudirektion des Kantons Zürich wie auch die Stäfner Baubehörde verweigerten den Eigenheimbesitzern die Bauten im Nachhinein und forderten einen Rückbau. Dagegen versuchten sich die etwas eigensinnig anmutenden Bauherren erst vor dem Baurekurs- und später vor dem Verwaltungsgericht zu wehren – blieben jedoch erfolglos.
In den Onlinekommentarspalten des ZSZ-Artikels hat dies zahlreiche Reaktionen ausgelöst. «Wer kommt denn auf die Idee, ohne Baubewilligung zu bauen?», fragt sich etwa Willy Rüegg. Unsere Gesetze müssten eingehalten werden, und zwar von allen. Das Verhalten der unverfrorenen Besitzer grenze an Frechheit, pflichtet ihm Roger Paris bei.
Andere stört wiederum, dass sich die Justiz aufgrund der Uneinsichtigkeit der beiden Stäfner bereits mehrfach mit dem privaten Ufersitzplatz beschäftigen musste. «Schämt ihr euch wirklich nicht, Gerichte für den Lausbubenstreich zu bemühen?», schreibt Mäx G.
Manche Lesende vermuten indes ein anderes Motiv hinter den Einsprachen: «Also ich unterstelle den Jacuzzi-Sitzplatz-Slipanlagen-Besitzenden, dass das Urteil weitergezogen wurde, damit wenigstens eine Nutzung möglich ist, solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist», mutmasst Thomas P.
Dass sowohl das Baurekurs- wie auch das Verwaltungsgericht den Eigenheimbesitzern letztendlich nicht recht gab, wird von den meisten Kommentarschreibern positiv aufgefasst. «Das stärkt mein Vertrauen in die Gerichte wieder», sagt W.R. Jedes andere Urteil hätte ihn enttäuscht.
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