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AboWiederholungstäter verurteilt
Mann bezog Arbeits­losen­geld, obwohl er einen Job hatte

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Mit den Zahlen nahm es der Handwerker nicht so genau. Mit der Ehrlichkeit ebenfalls nicht. Dies, obwohl ihm die Spielregeln klar mitgeteilt wurden, als er sich vor etwas mehr als fünf Jahren beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Meilen anmeldete: Sollte der Männedörfler während der Zeit, in der er Arbeitslosengelder bezieht, Neben- oder Zwischeneinkünfte erzielen, so müsste er dies deklarieren.

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