Geldblog: 3a – Bank oder Versicherung?Prüfen, ob der Risikoschutz wirklich nötig ist
Säule 3a-Lösungen bei Versicherungen bieten zusätzlich eine Absicherung gegen Todesfall und Invalidität. Diese gibt es aber nicht kostenlos.
Ich habe ein Angebot eines Maklers auf dem Tisch liegen, welches das 3a-Sparen mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung koppelt. Falls ich nicht mehr arbeiten könnte, würde mir die Versicherung die Prämie für die 3a-Vorsorge bis zum 65. Altersjahr bezahlen. Wie ich den Offerten entnehme, kostet mich diese Versicherung rund 100 bis 150 Franken pro Jahr – also 1500 bis 2250 Franken bis zu meiner Pensionierung in 15 Jahren. Sehen Sie weitere Vorteile gegenüber einer reinen 3a-Banklösung? Leserfrage von S.A.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ermöglicht ein gesichertes Einkommen bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall. Allerdings sind die wenigsten Leute aufgrund eines Unfalls länger erwerbsunfähig. Der häufigste Grund für Erwerbsunfähigkeit ist Krankheit. Dies macht fast 80 Prozent der Fälle aus. Weil dieses Risiko durch die Sozialversicherungen ungenügend abgesichert ist, läuft man Gefahr, dass man finanzielle Einbussen von rund einem Drittel des bisherigen Einkommens erleidet, da bei Krankheit die obligatorischen Leistungen der Sozialversicherungen nur 60 bis 70 Prozent des bisherigen Lohnes ausmachen. Mittels einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann man diese Lücke füllen.
Auch kann man wie von Ihnen in Ihrer Frage angesprochen, ein bestimmtes Ziel mit einer solchen Police kombinieren. In Ihrem Fall geht es lediglich darum, dass die Einzahlung in die Säule 3a weiterhin getätigt würde, falls Sie erwerbsunfähig würden. In einem ersten Schritt empfehle ich Ihnen abzuklären, inwiefern Sie diesen zusätzlichen Schutz wirklich brauchen. Wie gut sind Sie ohnehin schon gegen Erwerbsunfähigkeit abgesichert?
Falls Sie dieses Risiko gut abgesichert haben, braucht es meines Erachtens nicht zwingend einen zusätzlichen Schutz nur für die Zahlung der Säule 3a. Falls Sie aber schlecht versichert sind, ist eine solche Absicherung allenfalls sinnvoll und kann bei den meisten Versicherungen auch separat gekauft werden. In diesem Fall würde ich aber generell das Risiko Erwerbsunfähigkeit besser absichern. Ob Sie nun unabhängig vom Zusatz Erwerbsunfähigkeit eine Säule 3a-Lösung bei der Bank oder Versicherung nutzen, hängt wiederum von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab.
Die Versicherungslösung bietet im Vergleich zur Banklösung in der Regel mehr Sicherheit für den Konkursfall.
Anders als die Banklösung bietet eine Säule-3a-Police bei der Versicherung einen Versicherungsschutz – in der Regel gegen Invalidität und Todesfall. Diese Absicherung des Todesfall- und Invaliditätsrisikos gibts aber nicht kostenlos. Sie zahlen dafür Gebühren. Sie müssen sich auch da fragen, ob Sie einen zusätzlichen Risikoschutz brauchen oder nicht. Wenn Sie verheiratet sind und eine Familie haben, ist der Risikoschutz für Sie sicher wichtiger als wenn Sie alleinstehend sind und keine Verpflichtungen haben.
Auch verpflichten Sie sich bei einer Versicherungslösung zu jährlichen Einzahlungen in die Säule 3a. Bei der Bank haben Sie mehr Flexibilität und sind nicht gezwungen, jedes Jahr einzuzahlen. Manchmal hat der vertragliche Zwang, einzahlen zu müssen, allerdings auch Vorteile: So ist sichergestellt, dass man wirklich einzahlt und das Geld nicht für anderes braucht. Zudem ist auch bei Versicherungen je nach Vertrag etwas mehr Flexibilität möglich.
Und noch ein Aspekt: Die Versicherungslösung bietet im Vergleich zur Banklösung in der Regel mehr Sicherheit für den Konkursfall. Bei einem Konkurs einer Bank ist das Geld auf dem Säule 3a-Konto zwar durch ein Konkursprivileg geschützt, allerdings nur bis maximal 100’000 Franken pro Kunde. Mehr Schutz bieten Kantonalbanken mit Staatsgarantie.
Bei der Versicherung sind Sie für den Konkursfall besser geschützt als bei den meisten Banken. Denn Ihr Guthaben der Säule-3a-Police ist inklusive der Zinsen stets vollumfänglich garantiert. Ihre Versicherung muss die Ansprüche der Versicherten jederzeit sicherstellen, indem sie dafür ein gebundenes und speziell ausgeschiedenes Vermögen bildet. Die Einhaltung der diesbezüglichen Vorschriften wird durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma kontrolliert. Im Konkursfall würde die Police auf eine andere Versicherung übertragen.
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