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AboAus dem Bezirksgericht Zürich
Prostituierte wegen Menschenhandels verurteilt

Die 29-jährige Ungarin musste sich in den Sexboxen am Depotweg in Altstetten prostituieren.
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Das Strafgesetzbuch ist klar: «Wer mit einem Menschen Handel treibt zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung», macht sich des Menschenhandels schuldig. Und wer die Handlungsfreiheit einer sich prostituierenden Person «dadurch beeinträchtigt, dass er sie bei dieser Tätigkeit überwacht oder Ort, Zeit, Ausmass oder andere Umstände der Prostitution bestimmt», wird wegen Förderung der Prostitution bestraft.

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