AboAus dem Bezirksgericht ZürichProstituierte wegen Menschenhandels verurteilt
«Ich habe erst im Nachhinein gesehen, wie sie unter allem litt.» Eine 36-jährige Ungarin, die eine Landsfrau in Zürich in die Prostitution führte, verteidigt sich vor Gericht.
Das Strafgesetzbuch ist klar: «Wer mit einem Menschen Handel treibt zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung», macht sich des Menschenhandels schuldig. Und wer die Handlungsfreiheit einer sich prostituierenden Person «dadurch beeinträchtigt, dass er sie bei dieser Tätigkeit überwacht oder Ort, Zeit, Ausmass oder andere Umstände der Prostitution bestimmt», wird wegen Förderung der Prostitution bestraft.