Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Covid-19-Verordnung
Privater zeigt Jungfraubahnen-Chef an, weil Skigebiet offen blieb

Jungfraubahnen-Chef Urs Kessler hat den Unmut eines privaten Klägers auf sich gezogen.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Die Schweiz staunte, als in Skigebieten im Kanton Bern und in der Zentralschweiz am Morgen des 14. März Hochbetrieb herrschte. Erst am Tag zuvor hatte der Bundesrat alle Veranstaltungen und Freizeitbeschäftigungen, an denen mehr als 100 Menschen zusammenkommen, verboten. Die Regierung hatte dabei an einer Medienkonferenz deutlich gemacht, dass auch Skigebiete schliessen müssen.

Der Alleingang von Bern erboste Peter Roth aus Matten bei Interlaken. Er reichte deshalb bei der Staatsanwaltschaft Berner Oberland Strafanzeige ein gegen den Berner SP-Regierungsrat Christoph Ammann und den Chef der Jungfraubahnen, Urs Kessler.

Die Vorwürfe lauten auf Nichtbefolgen der bundesrätlichen Covid-19-Verordnung, Verweisungsbruch, Verbreiten menschlicher Krankheiten und Amtsmissbrauch in Zusammenhang mit dem Epidemiengesetz.

«Ich finde es stossend, dass trotz eines gesundheitlichen Notstands offenbar finanzielle Überlegungen im Vordergrund standen.»

Peter Roth, Kläger

Die Jungfrauregion war eines jener Gebiete, in dem die Lifte und Bergbahnen weiterliefen. Erst als Gesundheitsminister Alain Berset im Radio mit Konsequenzen drohte, stellten die Tourismusdestinationen ab dem Nachmittag des 14. März den Betrieb ihrer Anlagen ein.

«Ich finde es stossend, dass trotz eines gesundheitlichen Notstands offenbar finanzielle Überlegungen im Vordergrund standen», begründet Roth auf Anfrage die Strafanzeige. «Ausserdem herrscht hierzulande nach wie vor das Prinzip der Rechtsgleichheit.»

Im Oberland kein Unbekannter

Der ehemalige Skilehrer ist im Berner Oberland kein Unbekannter. Roth hatte bereits im Jahr 2015 Strafanzeige gegen den Jungfraubahnen-Chef und Abstimmungsbeschwerde gegen einen Beschluss der Gemeindeversammlung von Grindelwald eingereicht. In beiden Fällen ging es um das millionenschwere und umstrittene V-Bahn-Projekt.

Damit gemeint ist ein Terminal in Grindelwald Grund, der künftig eine Dreiseilumlaufbahn zum Eigergletscher sowie eine 10er-Gondelbahn zum Männlichen führen soll. Das Projekt wird gemeinsam von der Gondelbahn Grindelwald-Männlichen und den Jungfraubahnen realisiert.

In Roths aktueller Strafsache gegen den Chef der Jungfraubahnen hat die zuständige Staatsanwaltschaft Nichtanhandnahme verfügt. Das heisst, dass aus Sicht der Strafverfolgungsbehörde die fraglichen Tatbestände nicht erfüllt sind – und zwar eindeutig.

Staatsanwaltschaft: «Unvermeidbarer Irrtum»

Zwar räumt die Staatsanwaltschaft in ihrer Begründung ein, dass die Betreiber der Skigebiete gegen das Epidemiengesetz verstossen haben. Sie seien «aber offensichtlich infolge eines unvermeidbaren Irrtums über die Rechtswidrigkeit entschuldigt».

So verweist die Staatsanwaltschaft darauf, dass in der Verordnung des Bundesrats vom 13. März mit dem Veranstaltungsverbot der Begriff «Skigebiet» nicht ausdrücklich erwähnt worden sei. In Unkenntnis von Aussagen des Bundesrats zu den Tourismusdestinationen an einer Medienkonferenz des gleichen Tages habe der Kanton Bern die Verordnung dahingehend interpretiert, dass die Skigebiete offen bleiben können.

Da die Kantonsregierung ihren Entscheid öffentlich mitgeteilt habe, hätten sich die Betreiber von Skigebieten darauf verlassen dürfen. Die Betreiber seien demnach aus nachvollziehbaren Gründen davon ausgegangen, dass sie am Folgetag unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit den Betrieb aufrechterhalten können.

Die Strafanzeige gegen Wirtschaftsdirektor Christoph Ammann hat die Staatsanwaltschaft Berner Oberland an die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern übermacht.