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Ausnahmeregel im Kanton Zürich
Private Heime können Sterbehilfe weiterhin verbieten

Soll das Schlafmittel Pentobarbital von Sterbewilligen in allen Heimen eingenommen werden dürfen? Der Kantonsrat führte erneut eine emotionale Debatte.
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Private Zürcher Altersheime sollen Suizidhilfe weiterhin verbieten können. Das hat der Kantonsrat am Montag beschlossen. Die SP hatte mit einer parlamentarischen Initiative im Frühling gefordert, dass alle Heime verpflichtet werden sollen, Sterbehilfe in ihren Räumen zuzulassen.

Bis anhin konnten die Heime selbst entscheiden, ob sie Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder Dignitas den Zugang in ihre Räume erlauben. In vielen Alters- und Pflegeheimen ist eine Freitodbegleitung bereits vor Ort möglich. Gemäss einer Umfrage des Heimverbands Curaviva lassen drei Viertel der Zürcher Heime Suizidhilfe in ihren Räumen zu. Das andere Viertel ist häufig religiös orientiert.

Die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Heime müssen für einen gewünschten Freitod deshalb in ein Hotel oder in eine Privatwohnung gehen.

«Heim ist auch Heimat»

Im Mai 2022 kam es aufgrund der Initiative zu einer emotionalen und ausführlichen Debatte im Kantonsrat. In zweieinhalb Stunden meldeten sich mehr als 40 Rednerinnen und Redner. Viele sprachen aus persönlicher Betroffenheit – im eigenen Umfeld oder im beruflichen.

Die persönliche Selbstbestimmung der älteren Menschen war eines der wichtigsten Argumente in der Debatte. Manuel Sahli (AL, Winterthur) sagte damals: «Ein Heim ist auch Heimat.» Er nannte es übergriffig, den Sterbewilligen zuzumuten, das Heim verlassen zu müssen, um zu gehen.

Gegnerinnen argumentierten, dass die Mitarbeitenden und vor allem Mitbewohner auf einen begleiteten Suizid im Heim verstört reagierten. «Mit Ihrem Vorstoss stürzen Sie das Personal in ein moralisches Dilemma», sagte Linda Camenisch (FDP, Wallisellen).

Schliesslich rang sich eine knappe Mehrheit durch, alle Alterseinrichtungen im Kanton Zürich dazu zu verpflichten, Suizidhilfeorganisationen den Zutritt zu erlauben. SVP-Fraktionschef Martin Hübscher (Wiesendangen) und Markus Schaaf (EVP, Zell) kündigten daraufhin an, das Referendum zu ergreifen.

Ausnahmeregelung nach Mitte-Antrag

Diesen Montag aber brachte der Mitte-Politiker und Präsident der Zürcher Ärztegesellschaft, Josef Widler (Zürich), vor der zweiten Lesung einen sogenannten Rückkommensantrag ins Spiel. Mit einem Rückkommensantrag kann verlangt werden, eine bereits behandelte Frage erneut zu diskutieren. Stimmt ihm der Rat zu, ist die Diskussion über diese Frage wieder offen.

Widler forderte, es den privaten Alters- und Pflegeheimen freizustellen, ob sie in ihren Räumen Suizidhilfe zulassen oder nicht.

Wie die NZZ schreibt, hat Widlers Vorschlag am Montag erneut eine «emotionale und epische Debatte» entfacht. Die Vorlage wurde mit 91 zu 68 angenommen. Auf Antrag Widlers hin gilt die Regel allerdings nur für Heime mit einem Leistungsauftrag einer Gemeinde. Widlers Einzelantrag kam mit 81 zu 80 Stimmen nur ganz knapp durch.

Im Jahr 2007 erfolgte laut Exit, der grössten Sterbehilfeorganisation, jede 20. Sterbebegleitung in Heimen, 2020 war es bereits jede siebte. Exit begleitet schweizweit rund 140 Heimbewohner im Jahr in den Tod. Kantonale Zahlen gibt es nicht.

lia