Verkehrsunfall in Zürich-WestPolizei hat neue Erkenntnisse zum Tod des 5-Jährigen
Der tragische Tod eines Kindergärtlers am Escher-Wyss-Platz führte die Stadtpolizei zu einem Lastwagen- und zwei Personenwagenlenkern. Ob und in welcher Form die Verhörten am Unfall beteiligt waren, ist noch ungewiss.
Nach dem tragischen Vorfall am Escher-Wyss-Platz habe die polizeiliche Ermittlung zu einem Lastwagen und zwei Personenwagen geführt, teilte die Stadtpolizei am Donnerstagnachmittag mit. Die Fahrzeuglenker seien befragt worden, nun werde deren mögliche Verwicklung in den Unfall vertieft geprüft, heisst es weiter.
Zum genauen Unfallhergang lägen derzeit keine gesicherten Erkenntnisse vor. Auch weiss die Polizei noch nicht, ob und in welcher Form die Fahrzeuge am Unfall beteiligt waren – oder ob die Lenker die Unfallstelle allenfalls im Wissen um den verursachten Unfall verlassen haben. Die Polizei hat weitere Personen befragt, die sich nach dem Zeugenaufruf gemeldet hatten.
Bei dem Todesopfer handelt es sich um einen 5-jährigen Knaben, der am Mittwochmorgen an der Kreuzung mitten in der Stadt leblos aufgefunden worden war. Die Todesumstände waren zunächst unklar. Einen medizinischen Notfall schloss die Stadtpolizei aber bald aus.
Ein Passant hat den Knaben dort kurz nach 8 Uhr gefunden und den Notruf alarmiert. Rettungskräfte konnten kurze Zeit später nur noch seinen Tod feststellen. Gesichert ist, dass der Knabe zu Fuss unterwegs war. Er wollte wohl am Lichtsignal die Strasse überqueren, die vom Escher-Wyss-Platz in die Hardturmstrasse einbiegt. Zum Unfallzeitpunkt regnete es.
Vieles deutete auf eine Fahrerflucht mit Todesfolge hin. Fahrerflucht gilt in der Schweiz als schwere Straftat. Alle Beteiligten, die einen Unfall verursachen, sind gesetzlich verpflichtet, anzuhalten. Sollte es tatsächlich zu einer Fahrerflucht mit Todesfolge gekommen sein, drohen dem Verursacher im Fall einer Verurteilung empfindliche Strafen: Wer mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht, das Weite sucht und dabei Tote oder Verletzte zurücklässt, riskiert bis zu drei Jahre Gefängnis. Im Jahr 2020 haben Schweizer Gerichte 162 Personen wegen Fahrerflucht verurteilt.
Eltern des Buben warnten schon 2019
Kantons- und Gemeinderätin Sandra Bienek (GLP) zeigte sich im Zürcher Gemeinderat betroffen über den tödlichen Unfall. Sie ist im Quartierverein Industrie engagiert und kennt die Eltern des getöteten Buben. Dieser sei auf dem Weg in den Kindergarten gewesen. Seine Eltern hätten sich bereits 2019 an die Stadt gewandt, weil sie die Querung als gefährlich empfanden, so Bienek.
Auch der Quartierverein engagierte sich bereits in der Sache. «Die Lichtsignale sind problematisch, man muss auf einer Verkehrsinsel warten, um die Strasse zu überqueren», sagt die Gemeinderätin. Deshalb hätten sich die Eltern des nun getöteten Buben und weitere Anwohner organisiert und jeweils einen erwachsenen Begleiter gestellt, weil sie ihre Kinder nicht allein gehen lassen wollten.
Die Hardturmstrasse stadtauswärts verengt sich kurz nach der Querung von zwei Spuren auf eine. Deshalb beschleunigen viele Autofahrer in diesem Bereich. Die Stütze der Rampe versperrt den Fussgängerinnen und Fussgängern zudem die Sicht auf die herannahenden Autos. Laut der städtischen Dienstabteilung Verkehr gilt die Querung jedoch nicht als riskant. In den vergangenen fünf Jahren habe es dort keinen Unfall gegeben.
lop
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