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Registrierung bei Sexportalen
Politiker wollen Kindern das Pornoschauen erschweren

Gerade auf dem Handy sind Pornowebsites in der Schweiz auch für Jugendliche heute einfach zugänglich. 
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Das Schweizer Strafgesetzbuch ist eindeutig: «Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht», heisst es in Artikel 197, «wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft.» Ausnahmen sind keine vorgesehen.

Trotzdem haben die meisten unter 16-Jährigen im Land gemäss der interkantonalen Fachstelle Schweizerische Kriminalprävention bereits Pornos gesehen. 

Nationalrat debattiert morgen

Kinder und Jugendliche stossen im Internet leicht auf einschlägige Filme. Auf Sexportalen poppt zwar anfangs meist ein Fenster auf, und man wird gefragt, ob man 18 Jahre alt sei. Wer dies bejaht, ist drin. Ein Klick, wahrheitsgemäss oder nicht, genügt. Überprüft wird das Alter nicht. 

Dies will nun eine breite Koalition aus dem Nationalrat ändern. Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen haben eine Motion des Zürcher EVP-Nationalrats Nik Gugger unterschrieben, die einen besseren Kinder- und Jugendschutz vor Pornografie fordert. Die Sache ist für den Donnerstag in der grossen Kammer traktandiert.

Gegen den Vorstoss gibt es aber auch Widerstand – insbesondere vom Bundesrat. Auch die Landesregierung betont zwar, ihr sei der Schutz der Jugend vor Pornografie «ein wichtiges Anliegen». Sie weist aber darauf hin, dass sich das Pornoverbot für unter 16-Jährige bei Anbietern aus dem Ausland nur mit Schwierigkeiten durchsetzen lasse. Dies ist gemäss dem Departement von Kommunikationsministerin Simonetta Sommaruga nur über sogenannte Netzsperren möglich, welche die Schweiz bereits bei illegalen Geldspielen erlassen hat. Allerdings wurde im damaligen Abstimmungskampf versprochen, dass solche Blockierungen Ausnahmen bleiben.

Experten warnen: Pornokonsum und sexuelle Vorlieben Erwachsener könnten registriert werden.

Nationalrat Gugger betont nun aber, dass er gar keine neuen Netzsperren anstrebe. Mit seiner Motion wolle er vielmehr Anbieter zu besseren Alterskontrollen verpflichten. Gemäss Gugger kann dies über eine einfache Registrierung, zum Beispiel mit Kreditkartendaten, geschehen. 

Die Digital-Gesellschaft Schweiz warnt davor, dass so der Pornokonsum Erwachsener registriert werden kann – bis hin zu sexuellen Vorlieben. Gugger kontert mit dem Argument, dass man sich auch an anderen Orten anmelden müsse, und dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen höher zu gewichten sei. 

Sein Mitstreiter, der Winterthurer Jugendpsychiater Marcel Ivan Raas, weist darauf hin, dass Pornografie im Internet ein sehr hohes Suchtpotenzial habe. Ausserdem gebe es genügend wissenschaftliche Hinweise für Zusammenhänge zwischen pornografischem Konsum und sexueller Gewalt.

Die Auswirkungen der Pornografie auf Jugendliche sind zunehmend besser untersucht, aber die Ergebnisse sind, was die Mehrheit der Minderjährigen betrifft, nicht eindeutig. Die einen Forschenden gehen davon aus, dass der zunehmende Konsum für die breite Masse weitgehend unproblematisch ist, andere nicht. Gesichert scheint aber die Erkenntnis, dass der Konsum bei einer beträchtlichen Minderheit problematische Folgen hat. Beispielsweise können die Betroffenen die pornografische Scheinwelt nicht mehr von der Realität trennen – zum Teil mit fatalen Folgen. Die Fachstelle Kriminalprävention weist darauf hin, «dass bis zu fünfzig Prozent der jugendlichen Sexualstraftäter exzessive Pornokonsumenten sind».

Deutschland hat gerade Seite gesperrt

Viele der meist männlichen Täter haben in Untersuchungen angegeben, dass sie Pornokonsum zu Sexualstraftaten animierte oder animieren könnte. Allerdings braucht es gemäss Fachleuten weitere Risikofaktoren, damit jemand zur Tat schreitet. 

Deutschland führt eine ähnliche politische Diskussion, ist aber etwas weiter als die Schweiz: Die Kommission für Jugendmedienschutz hat Anfang März ein Pornoportal gesperrt, das den Kindern und Jugendlichen den Zugang nicht verwehrte. Sperrverfügungen seien «das letzte Mittel» – so begründet die deutsche Kommission ihr Eingreifen. «Wir schützen Kinder, nicht das Geschäftsmodell der Pornoindustrie.»