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Krisenversorgung in der Schweiz
Pflichtlager für Nahrungs­mittel sollen ausgebaut werden 

Qualitätskontrolle in der Stadtmühle Schenk in Ostermundigen BE von Weizen, der für das Pflichtlager angeliefert wurde.  (Archivbild) 
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Der Bundesrat will die Ernährungs-Pflichtlager neu ausrichten und ausbauen. Sie sollen – zusammen mit der einheimischen Produktion – die Schweiz neu bis ein Jahr lang versorgen können, aber auf reduziertem Niveau.

Neu sollen mehr Getreide und mehr Speiseöle und -fette eingelagert werden müssen. Beim Getreide will der Bundesrat die Pflichtlager um gegen 50 Prozent erhöhen, wie er zur Eröffnung der Vernehmlassung am Mittwoch schrieb. Bei den Speiseölen und -fetten beträgt die Erhöhung rund 25 Prozent.

Kleiner werden sollen die Pflichtlager für als Futter verwendete Proteinträger. Kosten würde die grösseren Lagerkapazitäten jährlich rund 17 Millionen Franken. Dazu kommen einmalige Kosten für den Ausbau der Pflichtlager von 84 Millionen Franken.

Zurzeit gilt, dass die Schweiz in einer schweren Mangellage drei bis vier Monate lang vollständig aus Pflichtlagern versorgt werden soll. Ziel des Ausbaus ist, die Versorgung bis zu ein Jahr lang aus Pflichtlagern und inländischer Produktion zu sichern.

Bundesrat kürzt Gelder zu Bekämpfung von Extremismus

Der Bundesrat hat zudem die Gelder für Präventionsprogramme gegen Radikalisierung und Extremismus für die nächsten Jahre um einen Viertel gekürzt. Bis 2028 will er noch 3,75 Millionen Franken lockermachen. Das sind pro Jahr 750'000 Franken, oder 250'000 Franken weniger als bisher.

Der Kredit soll Massnahmen und Projekte zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus während fünf Jahren unterstützen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Gemäss einem nationalen Aktionsplan liegt der Fokus dabei auf jungen Menschen sowie einem kritischen Umgang mit dem Internet und den sozialen Medien.

Konkret verlängerte der Bundesrat die Geltungsdauer der entsprechenden Rechtsgrundlage bis Ende Juni 2028. Die Verordnung macht es möglich, dass der Bund Projekte von Kantonen, Gemeinden, Städten, Bildungsinstitutionen und Organisationen der Zivilgesellschaft finanziell unterstützen kann.

Die neuen Mittel sollen ab Januar 2024 zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist, dass das Parlament dem Budget fürs nächste Jahr und die folgenden Jahre zustimmt.

SDA/sep