Urteil des BundesgerichtsPädophiler erhält teilweise recht
Vom Vorwurf der Pornografie spricht das Bundesgericht einen 31-jährigen Zürcher frei. Für seinen Missbrauch mehrerer Mädchen muss er sich aber verantworten.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines 31-jährigen Pädophilen teilweise gutgeheissen. Der Mann missbrauchte Mädchen zwischen 8 und 16 Jahren und wurde 2019 vom Zürcher Obergericht zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und acht Monaten verurteilt.
Das Bundesgericht sprach den Mann in einem am Donnerstag veröffentlichen Urteil aber lediglich vom Vorwurf der Pornografie frei. Ein Mädchen hatte auf dem Computerbildschirm des Verurteilten ein pornografisches Bild gesehen, das sich unter gewöhnlichen Fotos befunden hatte.
Für begründet hält das Bundesgericht zudem den Vorwurf des Mannes, dass die Bemessung der Strafe durch das Zürcher Obergericht nicht in allen Punkten nachvollziehbar sei.
Den Antrag auf Freispruch vom Vorwurf der Schändung einer 16-Jährigen hat das Bundesgericht hingegen abgewiesen. Der Verurteilte argumentierte, dass es sich um einvernehmlichen Sex gehandelt habe.
Mehrere Mädchen missbraucht
Das Obergericht war den Ausführungen des Mädchens gefolgt, wonach der Mann es mit einer Substanz sediert (betäubt) und anschliessend sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen habe.
Der Fall sorgte für Schlagzeilen, als der Verurteilte ein 8-jähriges Mädchen auf der Toilette der Zürcher Bäckeranlage zu sexuellen Handlungen zwang. Es war jedoch keine Einzeltat. Eine 13-Jährige missbrauchte er in einem Keller. Eine 10-Jährige konnte sich von ihm losreissen.
Als der Schweizer 2016 verhaftet wurde, fand die Polizei Unmengen von Kinderpornos und Gewaltdarstellungen auf seinem Computer. Ausser wegen Sexualdelikten verurteilte das Zürcher Obergericht den Mann wegen weiterer Straftaten wie Diebstahl und Sachbeschädigung. Der Fall geht zur neuen Beurteilung zurück ans Obergericht.
SDA
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