AboEntscheid des VerwaltungsgerichtsPaar muss der Stadt Zürich 33’000 Franken Sozialhilfe zurückzahlen
Ein Sozialhilfeempfänger hat der Behörde einen ausländischen Immobilienbesitz im Wert von 100’000 Franken verschwiegen. Dass er das Haus für 1000 Franken verkauft hatte, nützte ihm nichts.

Die Sozialbehörde hat von einem Ehepaar, das mit seinen Kindern in der Stadt Zürich wohnt, zu Recht verlangt, dass es Sozialhilfe zurückerstatten muss. Die Familie war zwischen Mitte 2013 und Ende 2015 phasenweise von der Sozialhilfe abhängig. In dieser Zeit bezog sie gut 45’000 Franken.