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AboEntscheid des Verwaltungsgerichts
Paar muss der Stadt Zürich 33’000 Franken Sozialhilfe zurückzahlen

Ein Sozialhilfebezüger besass im Ausland eine Liegenschaft, in welche ein Lebensmittelladen eingemietet war. Deklariert hatte er sie nicht.

Die Sozialbehörde hat von einem Ehepaar, das mit seinen Kindern in der Stadt Zürich wohnt, zu Recht verlangt, dass es Sozialhilfe zurückerstatten muss. Die Familie war zwischen Mitte 2013 und Ende 2015 phasenweise von der Sozialhilfe abhängig. In dieser Zeit bezog sie gut 45’000 Franken.

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