Schiesserei in Wallisellen34-Jähriger Schweizer in Zusammenhang mit Entführung verhaftet
Die nach dem Schusswechsel verstorbene Frau ist eine 28-jährige Schweizerin. Sie starb durch einen Schuss des 38-jährigen deutschen Entführers.
Am Mittwochabend kam es in Wallisellen zu einer Schiesserei. Ein 38-jähriger Deutscher sollte auf dem Zwicky-Areal verhaftet werden, woraufhin dieser «unvermittelt» eine Schusswaffe zog, wie die Polizei im Anschluss an den Vorfall mitteilte. Er setzte die Waffe sogleich ein, es kam zu einem Schusswechsel mit der Polizei. Seine Begleiterin wurde getroffen, sie verstarb noch vor Ort.
Wie die Staatsanwaltschaft am Freitagabend mitteilt, handelt es sich bei dem Opfer um eine 28-jährige Schweizerin mit Wohnsitz ebenfalls in der Schweiz. Ein Bericht des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich und des Forensischen Instituts Zürich bestätigt nun, dass die 28-jährige Frau durch einen vom 38-jährigen Deutschen abgegebenen Schuss verstarb. Diese Vermutung hatte die Polizei bereits in der ersten Medienmitteilung am frühen Donnerstagmorgen geäussert.
Mindestens ein Geschoss der eingesetzten Spezialeinheit der Polizei traf danach auch den 38-Jährigen. Er verstarb ebenfalls noch vor Ort.
Gemäss Recherchen dieser Zeitung lebte der Mann gemeinsam mit einer 28-jährigen Frau seit rund zwei Jahren im Waldhaus Neuguet in einer Mietwohnung im 14. Stock. Ob es sich beim Opfer um dieselbe Frau handelt, bestätigte die Staatsanwaltschaft in ihrer Medienmitteilung nicht. Man werde aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes zur Identität der beiden verstorbenen Personen keine weiteren Angaben machen.
34-jähriger Schweizer verhaftet
Der 38-jährige Deutsche wurde von der Polizei gesucht, weil er verdächtigt wurde, am 31. März einen Mann mit einer Waffe bedroht und entführt zu haben. Im Zusammenhang mit dieser mutmasslichen Straftat wurde am Donnerstag in einem Nachbarkanton ein 34-jähriger Schweizer verhaftet und der Staatsanwaltschaft zugeführt. Seine Tatbeteiligung ist Gegenstand der laufenden Abklärungen. Es gilt die Unschuldsvermutung, wie die Staatsanwaltschaft in ihrem Communiqué betont.
Der genaue Ablauf des Vorfalls, die Vorgänge im Zusammenhang mit der Entführung sowie das genaue Motiv des verstorbenen 38-jährigen Deutschen sind Gegenstand der weiteren Untersuchungen von Polizei und Staatsanwaltschaft, die in Zusammenarbeit mit dem Forensischen Institut Zürich und dem Rechtsmedizinischen Institut der Universität Zürich geführt werden.
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