Olympische SommerspieleEuropameister Lobalu darf nicht für die Schweiz starten
Der Exekutivrat des IOK gab am Donnerstag bekannt, dass die olympische Charta für eine Startberechtigung zwingend die Staatsbürgerschaft vorschreibt. Lobalu hat noch eine Möglichkeit.
Am Mittwoch der EM-Triumph über 10’000 m, am Donnerstag die Hiobsbotschaft vom Internationalen Olympischen Komitee: Der Exekutivrat teilte mit, dass Dominic Lobalu gemäss olympischer Charta an den Spielen in Paris nicht unter Schweizer Flagge antreten darf, weil er nicht Schweizer Staatsbürger ist.
Hingegen macht ihm das IOK das Angebot, für das internationale Flüchtlingsteam anzutreten, da er die geforderten Limiten sowohl über 5000 m als auch über 10’000 m erfüllt hat. Dieses Team umfasst 36 Athleten und ist nicht zu verwechseln mit dem Refugee Team von World Athletics, aus dem Lobalu 2019 in Genf geflüchtet war. Ob der 25-Jährige das Angebot annimmt, ist offen und hängt von verschiedenen Bedingungen ab.
Der neue Europameister und Gewinner von Bronze über 5000 m hatte erst im Mai die Starterlaubnis des Leichtathletik-Weltverbandes erhalten, an der EM in Rom für die Schweiz anzutreten. Den Schweizer Pass kann Lobalu frühestens 2031 beantragen.
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