AboKantonsrat bewilligt Sonderregel Nur Thalwil und Uetikon bevorzugen Urnenabstimmung
Der Kantonsrat erlaubt den Gemeinden, Geschäfte an die Urne zu delegieren, die an der Versammlung beschlossen werden müssten. Am See wollen das nur zwei Gemeinden.
Der Zürcher Kantonsrat ermöglicht den Gemeinden, dringende Geschäfte an die Urne zu verweisen, statt sie in zu vollen Sälen einer Gemeindeversammlung vorzulegen. Das Parlament hat das ausserordentliche Gesetz mit grossem Mehr am Montagmorgen bewilligt. Demnach dürfen Budget und Steuerfuss, die ansonsten zwingend von der Gemeindeversammlung verabschiedet werden, ausnahmsweise an einer Urnenabstimmung entschieden werden. Wird ein veränderter Steuerfuss beantragt, muss auch der bisherige zur Wahl vorgelegt werden. Auch dringende Sachgeschäfte können die Gemeinden an die Urne delegieren.