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AboKantonsrat bewilligt Sonderregel
Nur Thalwil und Uetikon bevorzugen Urnenabstimmung

Das soll sich in Thalwil nicht mehr wiederholen: Im Herbst musste die Gemeindeversammlung wegen zu hoher Beteiligung abgebrochen werden.
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Der Zürcher Kantonsrat ermöglicht den Gemeinden, dringende Geschäfte an die Urne zu verweisen, statt sie in zu vollen Sälen einer Gemeindeversammlung vorzulegen. Das Parlament hat das ausserordentliche Gesetz mit grossem Mehr am Montagmorgen bewilligt. Demnach dürfen Budget und Steuerfuss, die ansonsten zwingend von der Gemeindeversammlung verabschiedet werden, ausnahmsweise an einer Urnenabstimmung entschieden werden. Wird ein veränderter Steuerfuss beantragt, muss auch der bisherige zur Wahl vorgelegt werden. Auch dringende Sachgeschäfte können die Gemeinden an die Urne delegieren.

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