Neue Regeln bei Corona-Tests in ZürichNur noch Gesundheitspersonal darf Nasenabstriche durchführen
Ab dem 1. August dürfen Personen ohne medizinische Grundausbildung im Kanton Zürich keine Corona-Tests mehr vornehmen. Das sorgt bei Apothekerinnen und Apothekern für Ärger.
Positiv oder negativ? Tausende von Corona-Tests wurden in den letzten zwei Jahren in Praxen, Apotheken und Testzentren durchgeführt – von Ärztinnen, Pflegern und Hilfskräften ohne medizinische Ausbildung. Letztere dürfen dies ab dem 1. August nicht mehr tun, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt.
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich regelt die Durchführung von Antigen-Schnelltests und PCR-Tests neu: Ab Anfang August dürfen diese nur noch von Personen mit medizinischer Grundausbildung gemacht werden. Neben fertig ausgebildeten Ärzten und Pflegepersonal zählen dazu auch Medizinstudenten und Praxisassistentinnen. Um der grossen Nachfrage nach Tests nachzukommen, hatten Testzentren und Apotheken auch Personen eingestellt, die für die Testentnahme geschult wurden, aber keine medizinische Grundausbildung haben.
Wie die «NZZ am Sonntag» weiter schreibt, haben sich mehrere Zürcher Apotheken sowie der Apothekerverband gegen die neue Verfügung der Gesundheitsdirektion gewehrt. Doch diese hat den Rekurs abgewiesen. «Das gesundheitspolizeiliche Interesse an der sofortigen Umsetzung der Qualitätsanforderungen überwiegt das wirtschaftliche Interesse der Rekurrenten», so die Begründung der Gesundheitsdirektion.
Wie die Gesundheitsdirektion gegenüber der «NZZ am Sonntag» sagt, haben sich bei der Durchführung von Corona-Tests in verschiedenen Bereichen, zum Beispiel beim Schutz des Personals und der getesteten Personen, Mängel gezeigt. Weil die Qualität einen hohen Stellenwert habe, seien die Bestimmungen angepasst worden, so die Gesundheitsdirektion. Ausserdem bestünden Risiken bei der Probeentnahme, und falschnegative Test hätten Folgen für die betroffenen Personen sowie die öffentliche Gesundheit.
Apothekerin sieht Testkapazität gefährdet
Eine Apothekerin, die einen arbeitslosen ehemaligen Hotelier für die Testentnahme eingestellt hatte und diesen nun nicht weiter beschäftigen kann für die Durchführung des Nasenabstrichs, befürchtet, dass die neue Regelung der Gesundheitsdirektion die «Testkapazitäten im Fall eines neuerlichen Aufflammens der Pandemie gefährdet», wie sie der «NZZ am Sonntag» sagt. Auch, weil es aufgrund des Fachkräftemangels schwierig sei, Ersatz für die Hilfskräfte ohne medizinische Grundausbildung zu finden.
In anderen Kantonen gilt diese Regelung schon länger, Antigen-Schnell- sowie PCR-Tests wurden immer von medizinischem Personal durchgeführt. Ein Kanton, in dem noch immer nicht medizinisches, aber für die Durchführung geschultes Personal testet, ist der Kanton Bern.
Zwischen dem 11. und 17. Juli (die Zahlen werden momentan einmal wöchentlich bekannt gegeben, zuletzt am 20. Juli) fielen 45 Prozent aller durchgeführten Tests positiv aus. Dies entspricht 1878 neuen positiven Fällen.
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