AboTücken der LeihmutterschaftNun muss die Mutter ihre eigenen Kinder adoptieren
Trotz genetischer Verwandtschaft gilt eine Zürcher Mutter gesetzlich nicht als Mutter. Denn die Zwillinge wurden von einer Leihmutter in Georgien ausgetragen.
«Mater semper certa est»: Die Mutter ist immer bekannt. So lautet ein zentraler Grundsatz des hiesigen Abstammungsrechts. Er besagt, dass die Frau, die ein Kind auf die Welt bringt, automatisch als leibliche Mutter gilt. Doch was früher Sinn ergab, das ist heute nicht mehr so einfach. Nämlich dann, wenn die gebärende Frau genetisch nicht die Mutter ist. Das Stichwort lautet Leihmutterschaft.