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AboTücken der Leihmutterschaft
Nun muss die Mutter ihre eigenen Kinder adoptieren

Neugeborene in einem Schweizer Spital. Mutter ist immer die Frau, die das Kind geboren hat. 
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«Mater semper certa est»: Die Mutter ist immer bekannt. So lautet ein zentraler Grundsatz des hiesigen Abstammungsrechts. Er besagt, dass die Frau, die ein Kind auf die Welt bringt, automatisch als leibliche Mutter gilt. Doch was früher Sinn ergab, das ist heute nicht mehr so einfach. Nämlich dann, wenn die gebärende Frau genetisch nicht die Mutter ist. Das Stichwort lautet Leihmutterschaft.

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