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Weitere Lockerung für Schulen
Unterricht im Klassenzimmer – aber mit fünf A-4 Seiten voll strenger Vorgaben

Viele Gymnasiallehrer werden bis zu den Sommenferien ihre Lektionen weiterhin vor einer Webcam anstatt einem vollen Klassenzimmer abhalten.
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Ab dem 6. Juni dürfen auch Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder zum Präsenzunterricht übergehen, wie der Bundesrat am Mittwoch vor den Medien sagte. Das wird aber nicht dazu führen, dass nun wieder in allen Klassenzimmern und Hörsälen gelehrt wird: Viele Schulen werden die neue Möglichkeit nur zurückhaltend nutzen – und manche gar nicht. Der Kanton Zug etwa hat letzte Woche bekannt gegeben, dass die Lehrerschaft weiter aus der Ferne unterrichtet.

Der Grund: Die Vorgaben, die der Bund am 13. Mai für diese Schulen bekannt gegeben hat, sind so streng, dass es sich nicht für alle lohnt, ihren Betrieb für die wenigen Wochen bis zu den Sommerferien umzustellen. Denn nach den Ferien, so sagte der Zuger Bildungsdirektor Stephan Schleiss letzte Woche, lasse die Situation aus heutiger Sicht wohl wieder einen normalen Unterricht zu.

Tatsächlich sind die Vorgaben für die Mittel- und Hochschulen viel restriktiver als jene für die Volksschule. Während dort nur Kinder und Lehrer stets zwei Meter Distanz zueinander halten müssen, müssen ältere Schülerinnen und Schüler diesen Abstand auch untereinander einhalten. Dies, weil Jugendliche ein ähnlich hohes Risiko haben, an Covid-19 zu erkranken, wie Erwachsene.

Wenn alle Personen in einem Klassenzimmer oder in einem Hörsaal stets zwei Meter Distanz wahren müssen, bedingt dies, dass jede vier Quadratmeter Platz für sich hat. «So aber können wir höchstens eine halbe Klasse unterrichten, vielleicht auch nur ein Drittel», sagt Lucius Hartmann, Präsident des Vereins Schweizer Gymnasiallehrer. Die Klassen an den Gymnasien seien tendenziell grösser als an den Volksschulen, die Räume aber nicht. So wird es an den wenigsten Gymnasien oder Berufsschulen möglich sein, eine ganze Klasse zu unterrichten.

Viele Kantone, viele Lösungen

«Die Vorgaben des Bundes sind hart», sagt Christoph Thomann, Präsident von Berufsbildung Schweiz. Viele Kantone täten sich schwer damit. Vor allem dort, wo es nur noch drei Wochen dauert, bis die Sommerferien beginnen, wird man sich eine Umstellung auf den Präsenzunterricht gut überlegen. In der Regel liegt die Entscheidung bei den Kantonen, im Kanton Bern bei den Schulgemeinden. Die Hochschulen hingegen können selber entscheiden. So werden die Lösungen, die mindestens bis zu den Sommerferien gelten, über die ganze Schweiz hinweg sehr unterschiedlich sein.

Die Lösungen, die mindestens bis zu den Sommerferien gelten, werden über die ganze Schweiz hinweg sehr unterschiedlich sein.

Grundsätzlich bieten sich vor allem drei Möglichkeiten: Die Schulen können den Fernunterricht wie bisher weiterführen. Dafür spricht, dass es die älteren Schüler und Studenten gewohnt sind, selbstständig zu arbeiten. Schulen mit genügend Platz können auch die Klassen auf zwei Räume aufteilen. Viele werden aber zwischen Fernunterricht und Präsenzunterricht wechseln. Was aber nicht gehe, sei beides miteinander, wie Beat A. Schwendimann vom Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz sagt. Die Lehrkräfte könnten nicht in eine Webcam sprechen und mit Schülern Kurznachrichten austauschen und gleichzeitig die andere Hälfte der Klasse unterrichten.

Dass die Lösungen so unterschiedlich sind, ist nach Ansicht von Lucius Hartmann nicht schlecht. Die Kantonsschule Zürcher Oberland etwa, wo er unterrichtet, verfügt über wenig Platz – sie wurde für 900 Schülerinnen und Schüler gebaut, wird nun aber von 1300 besucht. Was für seine Schule gut ist, muss es nicht für eine mit mehr Platz sein. «Es gibt nicht die perfekte Lösung», sagt er.

Fünf A4-Blätter voll mit Vorschriften

Nach Ansicht von Christoph Thomann, Präsident von Berufsbildung Schweiz, soll sich der Unterricht im Schulhaus nun vor allem darauf beschränken, allfällige Defizite aus dem Fernunterricht aufzuarbeiten und das Erlernte zu festigen. Auch sollten die Schulen die Zeit bis zu den Sommerferien nutzten, um herauszufinden, was sich bewährt hat– welche Unterrichtsformen, welche Zeiten oder Abläufe. So sei man vorbereitet, wenn die Situation sich wieder einmal ändern sollte.

Auch die Hörsäle vieler Hochschulen werden sich noch nicht sofort wieder füllen: Der Dozent und Rechtsanwalt Dominik Gasser während seiner Online-Vorlesung an der Universität Luzern.

Neben den Abstandsregeln sieht der Bund noch eine ganze Reihe von anderen Vorgaben vor – Schüler und Lehrer müssen diese nicht nur im Schulzimmer, sondern im ganzen Schulhaus und auch auf dem Schulweg einhalten. Sie müssen regelmässig Oberflächen desinfizieren, die Räume lüften und die Hände waschen. Alle Vorgaben zusammen füllen fünf dicht beschriebene A-4 Blätter. Es scheint aber noch nicht die endgültige Fassung zu sein. Wie das Bundesamt für Gesundheit auf Anfrage schreibt, wird der Katalog in den nächsten Wochen noch überarbeitet.