Timeline zur neutralen SchweizNeutralität wurde immer wieder neu definiert
Die Schweiz ist seit dem frühen 19. Jahrhundert offiziell ein neutraler Staat. «Neutralität» hatte jedoch in jeder Epoche eine eigene Bedeutung. Eine Übersicht.
1815
Zum Ende der Napoleonischen Kriege sichert der Wiener Kongress der Schweiz die «immerwährende Neutralität» zu. Das Land in der Mitte Europas ist ein Puffer zwischen den Grossmächten.
1848
In der Bundesverfassung wird die Neutralität festgeschrieben – allerdings nicht als Staatszweck. So wird schon damals die Neutralität eher als Instrument betrachtet, das flexibel gehandhabt werden kann.
1863
Mit der Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, 1864 mit der Konferenz zur Begründung der Genfer Konventionen etabliert sich die Schweiz als Hüterin der Menschenrechte. Das bildet die Grundlage für ihre Guten Dienste bei der Schlichtung von internationalen Konflikten.
1907
In den Haager Konventionen wird Neutralität international verbindlich definiert – wobei es hier um eng definierte Neutralität im Kriegsfall geht, also Neutralitätsrecht. Die Neutralität jenseits eines Krieges, die Neutralitätspolitik, bestimmt die Schweiz selbst; sie wird über die Jahrzehnte immer wieder angepasst. Vor allem, wenn es um Sanktionen, Rüstungsgeschäfte und den Handel mit Kriegsparteien geht.
1919
Der Vertrag von Versailles zum Ende des Ersten Weltkriegs sichert die Neutralität der Schweiz «zum Zwecke der Aufrechterhaltung des Friedens». Nach einer Volksabstimmung wird die Schweiz – ausdrücklich als neutraler Staat – 1920 Mitglied des in Genf angesiedelten Völkerbundes, der Vorgängerorganisation der UNO.
1938–1945
1938 wechselt die Schweiz zurück zu einer «integralen Neutralität», sodass sie Sanktionen des Völkerbundes nicht mehr umsetzen muss. Anlass sind Sanktionen gegen Italien und die Kriegsgefahr. Während des Zweiten Weltkriegs bleibt die neutrale Schweiz von Kriegshandlungen verschont und treibt regen Handel mit den Kriegsparteien, etwa mit Deutschland und Italien. Dazu gehören auch Rüstungsgeschäfte. Sie nimmt Zehntausende Flüchtlinge auf.
1945
Die Schweiz wird, unter Berufung auf ihre Neutralität, nicht Mitglied der UNO (Vereinte Nationen), obwohl schon 1946 andere neutrale Staaten der UNO beitreten. Auch der Nato und der Europäischen Gemeinschaft bleibt sie fern. Wichtige internationale Verhandlungen finden in der Schweiz statt. Das Argument der Neutralität wird aber auch genutzt, um Geschäfte mit allen machen zu können. An internationale Wirtschaftssanktionen hält sich die Schweiz nicht – etwa jene gegen das Apartheid-Regime in Südafrika.
1990
Nach dem Ende des Kalten Krieges wird die Rolle der Schweiz in der Welt neu eingeschätzt. In einer multipolaren Welt, im Kampf gegen Terrorismus oder Klimawandel wird auch Neutralität internationaler gefasst. Die Beteiligung an kollektiven Massnahmen wird wichtiger. Die Schweiz setzt 1990 erstmals UNO-Sanktionen autonom um (gegen den Irak). EU-Sanktionen setzt sie erstmals 1998 um (gegen Jugoslawien).
2002
Nach einer Volksabstimmung tritt die Schweiz der UNO bei – auch unter dem Eindruck der Terroranschläge auf die USA am 11. September 2001. Das sei mit der Neutralität vereinbar, heisst es offiziell: «Die Schweiz und die UNO verfolgen das gleiche Ziel: Frieden und Sicherheit auf der Welt zu fördern und zu gewährleisten.»
2003
Micheline Calmy-Rey setzt sich als Aussenministerin für eine «aktive Neutralität» ein, der die Verteidigung der Menschenrechte zugrunde liegt. «Die Schweiz stellt sich auf die Seite des Rechts», sagt sie.
28.2.2022
Die Schweiz übernimmt nach anfänglichem Zögern von der EU verhängte Sanktionen gegen Russland nach dessen Angriff auf die Ukraine. «Einem Aggressor in die Hände zu spielen, ist nicht neutral», sagt Bundespräsident Ignazio Cassis. «Als Depositarstaat der Genfer Konventionen sind wir humanitären Geboten verpflichtet und dürfen nicht zusehen, wie diese mit Füssen getreten werden.»
2023
Die Schweiz wird (sofern die Wahl im Juni 2022 erfolgreich verläuft) für eine Zeit von zwei Jahren nichtständiges Mitglied des Weltsicherheitsrates der UNO – und damit des höchsten internationalen Gremiums, das über Fragen von Krieg und Frieden wacht.
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