Neue Vorgaben zu Zürcher Mindestfallzahlen ab 2019
Nun müssen auch bestimmte Fachärzte eine vorgegebene Zahl von Operationen vorweisen: Nach den Mindestfallzahl-Vorgaben für Spitäler werden solche ab 2019 auch für Operateure wirksam.
Für knapp 30 verschiedene stationäre Eingriffe gelten Mindestfallzahlen pro Spital: Dieses System, das Zürich 2012 als erster Kanton eingeführt hat, habe sich bewährt, hält der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Donnerstag fest.
Die Vorgaben hätten sich hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit positiv ausgewirkt. So sei die Sterberate bei Behandlungen mit Mindestfallzahlen mehr als doppelt so stark gesunken als bei den Behandlungen ohne Vorgaben, die Fallkosten stiegen rund dreimal weniger stark.
Gelegenheitseingriffe vermeiden
«Routine und Erfahrung sind nicht nur mit Blick auf das einzelne Spital von Bedeutung, sondern auch für die einzelne Operateurin, den einzelnen Operateur», hält der Regierungsrat fest. «Gelegenheitseingriffe» sollen verhindert werden.
Der Kanton hat deshalb vor einem Jahr Mindestfallzahlen pro Operateur in sechs Leistungsgruppen festgesetzt, darunter befinden sich unter anderem «Erstprothese Hüfte» und «Wechseloperationen Hüfte- und Knieprothesen». Nach einer Einführungszeit von gut einem Jahr werden die Vorgaben nun auf den 1. Januar 2019 wirksam.
Die Operateure, welche die Facharztqualifikation erfüllen und die nötigen Mindestfallzahlen erreicht haben, sind auf einer Liste der Gesundheitsdirektion aufgeführt.
Neue Reha-Modell im Limmattal
Auf den 1. Januar 2019 startet die Gesundheitsdirektion zudem ein Pilotprojekt im Reha-Bereich. Am Standort des Spitals Limmattal darf die RehaClinic Zürich AG ein Versorgungsmodell speziell für Schlaganfallbehandlungen einführen.
Im Sinnes eines Klinik-in-Klinik-Modells sollen eine in den Spitalneubau des Akutspitals Limmattal integrierte, stationäre Rehabilitationsabteilung und dazugehörige Therapieräume betrieben werden. «Mit der durchgehenden Betreuung durch die gleiche Bezugsperson über den gesamten Behandlungspfad hinweg kann eine für den Patienten neuartige Form der der Rehabilitationsversorgung geschaffen werden».
Der Pilotversuch wird wissenschaftlich begleitet. Die Gesundheitsdirektion erhofft sich Erkenntnisse «für die spitalnahe Rehabilitation». Der auf 36 Betten beschränkte Leistungsauftrag für die RehaClinic ist vorerst bis Ende 2021 befristet.
SDA/mst
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