Bund will neue EinnahmenNeue Steuern verteuern E-Autos
Doppelter Verdruss für Autofahrende: Der Kauf von E-Fahrzeugen wird ab 2024 um rund 4 Prozent teurer. Und eine weitere Abgabe wird das Portemonnaie noch stärker belasten.
Die neue Finanzministerin Karin Keller-Sutter will den Bundeshaushalt wieder auf Kurs bringen. Neben verschiedenen Sparmassnahmen hat sie an der letzten Bundesratssitzung auch Mehreinnahmen angekündigt. So sollen Fahrer von Elektroautos künftig ein Privileg verlieren: Ab 2024 soll wie bei allen anderen Personenwagen auch auf E-Autos eine Automobilsteuer beim Import von 4 Prozent erhoben werden.
«Der Kunde wird den Aufschlag bezahlen müssen», sagt Andreas Burgener, Direktor der Vereinigung der Schweizerischen Automobil-Importeure (Auto Schweiz). Der hierzulande meistverkaufte Tesla, das Model Y, dürfte somit anstatt der rund 47’000 Franken für das Einsteigermodell neu rund 49’000 Franken kosten.
«Gerade Leute, die ein preisgünstiges Auto kaufen wollen, könnte dieser Aufschlag abschrecken.»
In den höheren Preissegmenten wie dem Mittelklasse-SUV von Elon Musk dürfte diese Erhöhung nicht derart ins Gewicht fallen, ist Jürg Grossen überzeugt. «Aber gerade Leute, die ein preisgünstiges Auto kaufen wollen, könnte dieser Aufschlag abschrecken,» sagt der Präsident des Elektromobilitätsverbands Swiss E-Mobility. Einer der meistverkauften Elektrokleinwagen ist der Fiat 500, der bisher rund 30’000 Franken kostet und sich um rund 1200 Franken verteuern würde. Burgener verweist noch auf eine weitere Problematik: Insbesondere Firmen mit grossen Flotten würden es sich künftig zweimal überlegen, ob sie auf E-Autos umstellen sollen oder nicht.
Sowohl Burgener wie auch Grossen sind sich zwar bewusst, dass das Steuerprivileg für E-Autos nicht mehr ewig zu halten war. Aber beide erachten die Einführung der Automobilsteuer auf 2024 als verfrüht. Der Markt der Elektrofahrzeuge sei noch eine «zarte Pflanze», sagt Burgener. Der gesamte Automarkt erhole sich derzeit erst gerade von den Einbrüchen während der Pandemie. Darum komme diese faktische Preiserhöhung auf E-Autos zu einem «sehr ungünstigen Zeitpunkt».
Das Finanzdepartement verweist indes ausgerechnet auf Swiss E-Mobility: Selbst der Verband gehe in einem pessimistischen Szenario davon aus, dass ab 2030 Elektrofahrzeuge zwei Drittel und mehr der Neuinverkehrssetzungen ausmachen würden. Letztes Jahr war fast jeder fünfte verkaufte Neuwagen ein vollelektrisches E-Auto. Aber erst 2,3 Prozent der 4,7 Millionen Personenwagen in der Schweiz sind vollelektrisch unterwegs.
Der Bund erhofft sich von der neuen E-Auto-Importsteuer 2024 Mehreinnahmen von 200 Millionen Franken. Die bisherigen Importsteuern beliefen sich letztes Jahr auf 331 Millionen Franken. Im optimistischen Szenario geht der Bund davon aus, dass sich längerfristig allein aus der Importsteuer auf reine Elektroautos Einnahmen von bis zu 490 Millionen Franken generieren lassen.
Im Frühjahr wird der Bund die neue Steuer in eine Vernehmlassung geben. Aber ändern dürfte sich an der Stossrichtung und am Einführungsdatum 2024 kaum mehr etwas. Weil es sich um eine Verordnungsänderung handelt, wird das Parlament nicht darüber befinden, auch die Möglichkeit eines Referendums gibt es nicht.
Als Nächstes kommt die Ersatzabgabe
E-Autofahrer werden künftig aber noch viel mehr zur Kasse gebeten. Bereits Ende Jahr wird das Verkehrsdepartement ein Gesetzespaket präsentieren, das eine Ersatzabgabe für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb einführen soll. Diese wird sich aus einem festen Betrag pro gefahrenen Kilometer und Fahrzeugkategorie zusammensetzen. Die Ersatzabgabe soll die zurückgehenden Einnahmen aus der Mineralölsteuer kompensieren.
Wer ein Benzin- oder Dieselauto fährt, muss pro Jahr im Schnitt etwa 800 Franken an die Strasseninfrastruktur zahlen – via Zapfsäule. Denn der Bund erhebt auf jeden Liter Treibstoff Abgaben. Dieses Geld fliesst in den Bau, Betrieb und Unterhalt der Autobahnen. Zudem werden grosse Projekte des Agglomerationsverkehrs unterstützt.
Wie hoch die Ersatzabgabe sein wird, ist noch offen. Klar ist jedoch, dass das Volk das letzte Wort haben wird, da für die Einführung dieser Abgabe eine Verfassungsänderung vonnöten ist. Die Ersatzabgabe soll nach den Plänen des Bundes 2030 eingeführt werden.
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