Nationalrat Rutz kritisiert Hornverbot auf dem Zürichsee
Seit einer Woche dürfen die Kursschiffe auf dem Zürichsee nicht wie früher kurz mit Hornsignalen warnen. Dieses Verbot nimmt SVP-Nationalrat Gregor Rutz zum Anlass für kritische Fragen an das Bundesamt für Verkehr.

Die Volksseele kocht am Zürichsee. Dass die Kursschiffe nicht mehr vor dem Anlegen oder Abfahren kurze Warntöne abgeben dürfen, wird in den sozialen Medien und in Leserbriefen als Bruch mit einer Tradition bezeichnet. Zu verdanken ist das Verbot einem Anwohner, der sich durch die rund eine Viertelsekunde langen Horn- und Pfeifsignale gestört fühlte.
Dessen Einsprache beim Bundesamt für Verkehr (BAV), wonach die Verordnung für die Binnenschifffahrt keine solchen Signale vorschreibe, fiel auf fruchtbaren Boden. Das BAV verfügte daraufhin, dass von der auf dem Zürichsee von den Kursschiffen seit rund 50 Jahren angewandten Praxis zur Warnung von Schwimmern, Pedalo- und anderen Kleinbootfahren abzusehen sei. Wenn ein Anlasse bestehe, müsse dies mit dem vorgeschriebenen Signal erfolgen. Dieses ist ein vier Sekunden dauernder Hornton.
«Akustisches Repertoire»
Jetzt schaltet sich auch SVP-Nationalrat Gregor Rutz ein. Der Zürcher, der in Zollikon aufwuchs, lange in Küsnacht lebte und in Zollikon ein Büro führt, hat dem BAV in Bezugnahme auf Medienberichten eine mehrteilige kritische Anfrage gestellt. Rutz sieht eine häufige Gefährdungssituation, wenn sich die Kursschiffe nahe am Ufer bewegen. «Die Signale, welche die Schiffe vor dem Anlagen beziehungsweise vor der Abfahrt abgeben, sollen Passagiere sowie Schwimmer oder andere Schiffe warnen.»
«Im Sommer gibt es genug Gefahrensituationen auf dem See, sonst würden doch die Schiffe nicht seit 50 Jahren warnen.»
Weiter schreibt Rutz, der Mitglied der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen ist, in seinem Brief an BAV-Direktor Peter Füglistaler: «Die Hornsignale der Kursschiffe werden zudem von vielen Anwohnern als Tradition empfunden. Sie gehören quasi zum akustischen Repertoire des Zürichsees. Entsprechend gibt die Angelegenheit in unserer Region am Seeufer zu etlichen Diskussionen und vielerorts auch zu Ärger Anlass.»
Der Nationalrat will Antworten auf folgende Fragen:
- Ist das Bundesamt für Verkehr der Auffassung, dass solche Signale der geltenden Gesetzgebung widersprechen?
- Ist es folglich künftig auf allen Schweizer Seen untersagt, solche Signale abzugeben?
- Werden Sie Massnahmen treffen, um andere Schifffahrtsgesellschaften diesbezüglich zu orientieren?
- Welche Gesetzes- oder Verordnungsänderungen wären vorzunehmen, um solche Signale wieder zu erlauben?
«Nur den Kopf schütteln»
Je nachdem, wie die Antworten des BAV ausfallen, will sich Rutz einen politischen Vorstoss gegen das Hornverbot überlegen, wie er auf Anfrage bestätigt. «Ich finde diesen Fall absurd», sagt er. Da beschwere sich ein einziger Bürger und das BAV stelle sogleich fest, dass die alte Praxis illegal sei. «Da kann man nur den Kopf schütteln, denn im Sommer gibt es genug Gefahrensituationen auf dem See, sonst würden doch die Schiffe nicht seit 50 Jahren warnen.»
Rutz bedauert, dass ein «positiv besetzter Ton» amtlich abgewürgt werde. Er stösst sich auch am Verbot der kurzen Hornstösse, weil es seiner Meinung nach ein Prinzip der Rechtsprechung umkehre. «In Zukunft wird alles verboten sein, was nicht ausdrücklich erlaubt ist». Der Nationalrat erwartet die Antworten vom BAV wegen der Sommerferien in zwei bis drei Wochen.
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