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Entscheid im Nationalrat
Alternativmedizin soll nicht mehr obligatorisch versichert sein

Homeopathic globules next to a glass flask, in which they are kept, pictured on May 14, 2009 in Zurich, Switzerland.(KEYSTONE/Gaetan Bally)

Homoeopathische Globuli vor einem Glasflaeschchen, in dem sie aufbewahrt werden, aufgenommen am 14. Mai 2009 in Zuerich. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
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Künftig soll jede versicherte Person wählen können, ob sie von der Krankenkasse komplementärmedizinische Leistungen vergütet haben will oder nicht. Das fordert der Nationalrat.

Mit 94 zu 86 Stimmen bei 10 Enthaltungen hat die grosse Kammer am Mittwoch Ja gesagt zu einer Motion von Nationalrat Philippe Nantermod (FDP/VS). Der Vorstoss geht nun an den Ständerat.

Befürwortet die kleine Kammer die Motion ebenfalls, muss der Bundesrat eine Gesetzesänderung vorlegen, wonach die Übernahme der Kosten von komplementärmedizinischen Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung optional ist. Seit zwölf Jahren werden Kosten von alternativmedizinischen Leistungen durch die Krankenkassen-Grundversicherung übernommen.

Wirksamkeit wissenschaftlich nicht nachgewiesen

Mittlerweile habe sich herausgestellt, dass die Wirksamkeit zahlreicher Methoden der Akupunktur, der anthroposophischen Medizin, der Arzneimitteltherapie der traditionellen chinesischen Medizin, der klassischen Homöopathie und der Phytotherapie wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden könne, begründet Nantermod seinen Vorstoss. «Es wird das Vertrauensprinzip angewendet.»

Es lasse sich schwer rechtfertigen, dass alle Versicherten gezwungen würden, Leistungen mitzufinanzieren, die im Wesentlichen auf der inneren Überzeugung einiger Ärztinnen und Ärzte und einiger Versicherten beruhten, nicht aber auf objektiven wissenschaftlichen Daten, macht Nantermod geltend. Deshalb solle eine Wahlfreiheit gelten.

Widerspruch zum Versicherungsobligatorium

Der Bundesrat beantragt den Vorstoss zur Ablehnung. Aus seiner Sicht widerspricht eine Wahlmöglichkeit für bestimmte Leistungsbereiche dem Prinzip des Versicherungsobligatoriums. «Wahlleistungen wären nicht mehr obligatorisch und nicht mehr solidarisch durch alle getragen», schreibt die Landesregierung in ihrer Stellungnahme.

Auch wäre die Schaffung einer Wahlmöglichkeit laut dem Bundesrat «technisch äusserst komplex». Ausserdem wäre sie angesichts des Kostenrahmens von rund jährlich 18 Millionen Franken der von der Grundversicherung übernommenen komplementärmedizinischen Leistungen nicht verhältnismässig.

SDA/ij