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Abschiebung in Drittstaat
Kommission will härtere Gangart gegenüber Eritrea

epa06584981 An Eritrean migrants who is unsuccessful in seeking refugee status leaves the Holot detention facility near Nitzana in the Negev Desert in Israel, 06 March 2018. The African migrants have spent the last year in jail and are among some 100 migrants from Eritrea and Sudan who Israel released as they are clearing out the prison ahead of its closure. The Holot facility holds now about 650 prisoners, which is run on an 'open' basis where prisoners may leave during the day but must check in for the night. It is situated in the middle of the desert near the border with Egypt.  EPA/JIM HOLLANDER

Wie der Ständerat möchte auch die zuständige Nationalratskommission abgewiesene Eritreer in einen Drittstaat zurückführen und gewalttätige Asylbewerbende härter anpacken. Sie hat ihrem Rat entsprechende Motionen zur Annahme empfohlen.

Abgelehnte eritreische Asylsuchende können derzeit nicht ausgeschafft werden, da die Behörden in Eritrea zwangsweise Rückführungen ihrer Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern kategorisch ablehnen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) erachtet diese Situation als inakzeptabel, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Da sich auch künftig kein Abschluss einer Migrationspartnerschaft oder eines Rücknahmeabkommens mit Eritrea abzeichne, müsse der Druck erhöht werden. Es müsse «alles dafür getan werden, um wenigstens einen Schritt in die richtige Richtung zu machen».

Abschiebung in Drittstaat

Konkret empfiehlt die SPK-N mit 14 zu 11 Stimmen die Annahme der Motion von FDP-Ständerätin Petra Gössi (SZ). Demnach sollen abgewiesene eritreische Asylsuchende die Schweiz in Richtung eines Drittlandes verlassen müssen. Der Nationalrat hatte einen ähnlichen Vorstoss im Dezember noch abgelehnt.

Gössis Motion verlangt vom Bundesrat, ein Transitabkommen mit einem geeigneten Drittland abzuschliessen. Muster soll ein Abkommen sein, das 2003 die damalige Justizministerin Ruth Metzler im Senegal unterzeichnet hatte, danach aber nie in Kraft war.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Ein Transitabkommen wie jenes mit Senegal Anfang der Nullerjahre würde das Problem nicht lösen, sagte Justizminister Beat Jans im März im Ständerat. Es würde lediglich den Transit für maximal 72 Stunden erlauben. Viele Betroffene würden danach wieder in die Schweiz zurückkehren.

Strengere Regeln für Gewalttätige

Die zuständige Nationalratskommission will wie der Ständerat auch härter gegen Eritreer vorgehen, die gewaltsam dasjenige Regime unterstützen, vor dem sie angeblich geflohen sind. Eine entsprechende Motion von FDP-Ständerat Andrea Caroni (AR) wurde in der SPK-N mit 12 zu 10 Stimmen angenommen.

In jüngster Zeit aber hätten sich gewalttätige Demonstrationen gehäuft, die den eritreischen Diktator verherrlichten und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bevölkerung darstellten, argumentiert der Motionär. Der Bundesrat ist dagegen der Ansicht, dass die rechtliche Handhabe, um gegen solche Personen vorzugehen, schon besteht.

Auch zwei weitere vom Ständerat gutgeheissene Motionen zum Thema Eritrea beantragt die SPK-N zur Annahme. So soll das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Vertretung für Migrationsfragen in diese Region entsenden, um politisch vorwärtszukommen. Zudem soll der Bundesrat neue Migrationspartnerschaften abschliessen.

SDA/fal