Umstrittenes Bauprojekt in ZürichNächster Dämpfer für neuen Brunaupark
Das Verwaltungsgericht kassiert die Baubewilligung für das grosse Bauvorhaben in der Stadt Zürich. Es ist bei weitem nicht der erste Rückschlag.
Zum Schluss zitieren die Richter sogar aus einer hauseigenen Medienmitteilung der Pensionskasse der Credit Suisse (CS). Aber nicht etwa, um das Anliegen der CS zu stützen, sondern um deren Rekurs abzuweisen.
Was ist passiert?
Die CS plant die grosse Umgestaltung der Überbauung Brunaupark in Zürich-Wiedikon. Rund 500 neue Wohnungen mit Einkaufszentrum sollen entstehen. So gross das Projekt ist, so umstritten ist es. Seit die Pläne der CS bekannt wurden, gibt es Widerstand – vom Zürcher Gemeinderat, vom Mieterverband, der Zürcher Sektion des Verkehrsclubs (VCS) und aus dem Quartier.
Nun hat der Widerstand einen weiteren Erfolg verbucht. Nachdem das Baurekursgericht bereits vor einem Jahr die Baubewilligung der Stadt für das Projekt kassiert hatte, folgt nun das Verwaltungsgericht als zweite Instanz. Es stützt den Entscheid des Baurekursgerichtes und schmettert den CS-Rekurs ab, wie die NZZ zuerst berichtete.
Der Plan B
Ein grosser Knackpunkt beim Projekt ist der Strassenlärm. Zu viele Wohnungen sind davon betroffen, zu hoch sind die Grenzwertüberschreitungen, weshalb die Gerichte das Bauvorhaben nicht gutheissen. Und Ausnahmebewilligungen, die es in solchen Fällen geben darf, sind nur dann rechtens, wenn die Bauherrschaft darlegen kann, dass alle möglichen Alternativen sorgfältig geprüft wurden.
Damit wären wir zurück bei der Medienmitteilung der CS. Die CS hat bereits nach dem erstinstanzlichen Urteil einen Plan B ausgeheckt. Denn ganz überraschend ist das neue Verwaltungsgerichtsurteil nicht. Es reiht sich nahtlos in die aktuelle Lärmschutzrechtsprechung ein. Gerichte kassierten jüngst Baubewilligungen für Hunderte von Wohnungen an lärmigen Strassen. Und so verschickte die CS im April 2021 eine Medienmitteilung, worin sie ankündigte, ein überarbeitetes, neues Baugesuch für das Brunaupark-Areal einreichen zu wollen. Äusserlich ändere sich nichts, hiess es darin, aber die Wohnungsgrundrisse würden optimiert, um den Lärmschutz zu verbessern.
Die Medienmitteilung ist dem Verwaltungsgericht nicht entgangen. Im Gegenteil. Es verwendet sie nun gegen die CS. Weil im ersten Anlauf offensichtlich nicht alle möglichen Alternativen geprüft worden waren. Die Mitteilung zeige vielmehr, dass «unbestrittenermassen weitere Möglichkeiten zur Lärmoptimierung der Grundrisse» bestanden hätten.
Ob die CS das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen wird, ist noch unklar. Der Entscheid werde aktuell analysiert, sagt ein Sprecher auf Anfrage.
Migros muss früher umbauen
Inzwischen hat die CS das neue Baugesuch bei der Stadt eingereicht. Damit sichert sich die Pensionskasse der Credit Suisse gegenüber der rot-grünen Mehrheit im Gemeinderat ab. Denn: Um sich mehr Mitsprache zu sichern, hatte diese Anfang Oktober eine Gestaltungsplanpflicht für das Areal beschlossen. Allerdings greift diese Pflicht für jetzt eingereichte Projekte noch nicht. Sie würde allenfalls dann zum Zug kommen, wenn die aktuelle Baubewilligung scheitern sollte.
Läuft alles so, wie es die CS plant, beginnen die Bauarbeiten für den neuen Brunaupark im Jahr 2025. Baulärm gibt es aber schon früher. Die im Altbau eingemietete Migros kann nicht länger warten und wird 2022 die gesamten Verkaufsflächen unabhängig vom Neubauprojekt erneuern, wie eine Sprecherin auf Anfrage sagt. Die Verkaufsflächen und Sortimente würden im heutigen Rahmen bestehen bleiben.
Korrektur vom 19.10.2021, 10.45 Uhr: In einer früheren Version des Artikels hiess es im Titel, es sei eine Niederlage für die Credit Suisse. Richtig ist: Es ist ein Bauprojekt der Pensionskasse der Credit Suisse.
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