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AboBundesgericht verbietet Bau wegen Lärmschutz
Herrn Voniers Albtraum an der Seestrasse

Marc Vonier hat den Kampf durch die Gerichte für seine Überbauung an der Seestrasse in Rüschlikon endgültig verloren.
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Marc Vonier ist bedient. Niedergeschlagen steht er in seinem Büro vor einem Aktenberg, sein Kopf ist leer gefegt. In dem Mehrfamilienhaus, das er in Rüschlikon bauen wollte, ist es zum Wohnen zu laut. Die Lärmgrenzwerte würden so deutlich überschritten, dass man für Herrn Vonier keine Ausnahme machen könne, urteilte das Bundesgericht am 4. März und hob die vom Kanton abgesegnete Ausnahmebewilligung auf, die Vonier für den Bau seines Hauses bekommen hatte. (Mehr dazu: Lärm verhindert Bau von fast 1000 Wohnungen)

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