AboBundesgericht verbietet Bau wegen LärmschutzHerrn Voniers Albtraum an der Seestrasse
Ein Landbesitzer in Rüschlikon hat das Bauprojekt seines Nachbarn verhindert. Für den Rückzug des Rekurses hatte er zuvor Zugeständnisse in Millionenhöhe gefordert.
Marc Vonier ist bedient. Niedergeschlagen steht er in seinem Büro vor einem Aktenberg, sein Kopf ist leer gefegt. In dem Mehrfamilienhaus, das er in Rüschlikon bauen wollte, ist es zum Wohnen zu laut. Die Lärmgrenzwerte würden so deutlich überschritten, dass man für Herrn Vonier keine Ausnahme machen könne, urteilte das Bundesgericht am 4. März und hob die vom Kanton abgesegnete Ausnahmebewilligung auf, die Vonier für den Bau seines Hauses bekommen hatte. (Mehr dazu: Lärm verhindert Bau von fast 1000 Wohnungen)