AboAus dem Bezirksgericht ZürichNach über 29 Jahren im Gefängnis wird eine Entlassung möglich
Vier Verurteilungen wegen Sexualdelikten innert acht Jahren, 31 Opfer im Alter von 7 bis 17 Jahren. Ein ehemaliger Hochrisikotäter soll entlassen werden. Noch ist es nicht so weit.
Er war Anfang 20, als er seinem Leben eine Wendung zum Schlechten gab. Wegen sexueller Nötigung und wiederholter Unzucht mit Kindern, wie es damals hiess, wurde er im Sommer 1986 in Basel mit 27 Monaten Gefängnis bestraft. Die angeordnete ambulante Therapie fruchtete nichts. Anfang 1989 folgte die zweite Verurteilung wegen sexueller Übergriffe.