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USA-Visa für ausländische Journalisten
Nach nur 16 Monaten müssen die Korrespondenten nach Hause

Pressetermin im Weissen Haus: US-Präsident Donald informiert die Medien über den Hurricane Florence (11. September 2018).(BSLOC_2018_7_186) (KEYSTONE/Everett Collection/)
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Die US-Regierung erwägt, die Gültigkeitsdauer von Visa für ausländische Journalisten drastisch zu beschneiden. Einen entsprechenden Vorschlag hat vor einigen Tagen das Heimatschutzministerium in Washington veröffentlicht. Sollten die neuen Vorschriften in dieser Form umgesetzt werden, wäre es für ausländische Medien de facto kaum noch möglich, feste Korrespondenten in die USA zu schicken.

Derzeit geniessen ausländische Journalisten einen sehr privilegierten Visumsstatus in den USA. Sie bekommen ein Visum der Kategorie «I», das meistens für fünf Jahre gilt und ihnen erlaubt, frei für ihr Heimatmedium aus den Vereinigten Staaten zu berichten. In dieser Zeit dürfen sie beliebig oft in die USA einreisen. Das Besondere an einem I-Visum ist, dass es die Dauer des Aufenthalts im Land nicht beschränkt. Der Journalist darf damit so lange in den Vereinigten Staaten arbeiten und leben, wie sein Status als Journalist andauert – «duration of status» heisst das im Behördenenglisch, kurz: D/S.

Lockere Regelung lädt zu Missbrauch ein

In der Praxis bedeutet das: Selbst wenn das Visum nach fünf Jahren abgelaufen ist, kann ein ausländischer Journalist für praktisch unbegrenzte Zeit in den USA bleiben, da er legal ins Land gekommen ist und einen D/S-Eintrag im Pass hat. Ob er noch für das Medium arbeitet, für das ihm das Visum ursprünglich einmal erteilt wurde, können die amerikanischen Behörden kaum überprüfen. Sofern der Journalist die USA nicht verlässt und wieder zurück ins Land will, braucht er kein gültiges neues Visum. Dieses ist nur an der Grenze bei der Einreise notwendig.

Nach Ansicht des Heimatschutzministeriums öffnet das dem Missbrauch Tür und Tor. Die Behörde will den D/S-Status für Journalisten daher abschaffen – ebenso für ausländische Studenten (F-Visa) und Austauschschüler (J-Visa). Statt eines unbegrenzten Aufenthaltsrechts sollen Journalisten zunächst für höchstens 240 Tage in den USA arbeiten dürfen. Dieser Zeitraum soll bei Bedarf um weitere 240 Tage verlängert werden können. Spätestens nach 480 Tagen, also zirka 16 Monaten, müssten sie, sofern die Vorschriften tatsächlich geändert werden, das Land wieder verlassen. Für chinesische Journalisten sollen noch kürzere Fristen gelten.

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Nun sind 8 oder 16 Monate für viele Journalisten, die zum Beispiel für ein bestimmtes Rechercheprojekt, eine Konferenz oder ein Sportereignis in die USA kommen, vermutlich eine ausreichend lange Zeit. Problematisch würde der Entzug des D/S-Status hingegen für Korrespondenten, die für mehrere Jahre in die Vereinigten Staaten entsandt werden.

Bisher war ein normales Leben möglich

Man kann das am Beispiel eines Korrespondenten dieser Zeitung erklären: Normalerweise gilt dessen Entsendevertrag für drei bis fünf Jahre. Mit einem I-Visum kann er derzeit in den USA für diese Zeit eine Wohnung mieten, ein Auto finanzieren und seine Kinder einschulen. Er bekommt einen amerikanischen Fahrausweis und eine Rentenversicherungsnummer – die beiden wichtigsten US-Personaldokumente – und muss Einkommensteuern bezahlen. Anders gesagt: Er kann sich ein normales Leben organisieren.

Wie das funktionieren soll, wenn die Aufenthaltszeit nach acht Monaten zum ersten Mal ausläuft und nach 16 Monaten dann endgültig, ist nicht ersichtlich. Der bürokratische Aufwand für die ständige Beantragung neuer Visa und die Unsicherheit würden dann vermutlich dazu führen, dass viele Medien die Zahl ihrer festen Korrespondenten in den USA reduzierten und die Posten dort notgedrungen nur noch mit kurzfristig entsandten Mitarbeitern besetzten. Die jahrzehntealte Tradition Schweizer Medien, mindestens einen Korrespondenten in den USA zu haben, der dort etliche Jahre lebt und das Land kennt, wäre dann vorbei.

Wann die neuen Vorschriften in Kraft gesetzt werden könnten, ist noch unklar. Die Änderungsvorschläge des Heimatschutzministeriums befinden sich noch bis zum 26. Oktober in einer «Kommentierungsphase» – Privatleute, Medienunternehmen, Verbände, aber auch ausländische Regierungen können dazu Stellung nehmen. Einige europäische Journalistenorganisationen haben bereits heftige Kritik an den Plänen geübt.