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AboBezirksgericht Bülach
Mutter tötet ihren Sohn – kann dafür aber nicht bestraft werden

Die Hauptverhandlung zum Tötungsdelikt in Bülach hat bereits im August stattgefunden. Nun hat das Bezirksgericht Bülach ein Urteil gefällt.

Eine 31-jährige Kamerunerin hat ihren vierjährigen Sohn getötet. Zu diesem Schluss ist das Bezirksgericht Bülach gelangt, verurteilte die Frau aber nur wegen fahrlässiger Tötung. Der Richter begründete: «Wir gehen davon aus, dass die Beschuldigte das Kind vorsätzlich misshandelte, was dann auch zu den tödlichen Verletzungen geführt hat.» Das Gericht gehe jedoch zugunsten der Mutter davon aus, dass sie den Tod ihres Sohnes nicht gewollt habe. «Sie hätte diesen jedoch voraussehen müssen. Deshalb handelt es sich um eine fahrlässige Tötung.» Hinzu kommt ein Schuldspruch wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung.

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