AboBezirksgericht BülachMutter tötet ihren Sohn – kann dafür aber nicht bestraft werden
Das Bezirksgericht Bülach befindet eine 31-jährige Frau wegen ihrer Schizophrenie für schuldunfähig. Sie ist zwar schuld am Tod ihres Sohnes, muss dafür aber nicht ins Gefängnis. Frei ist sie aber auch nicht.

Eine 31-jährige Kamerunerin hat ihren vierjährigen Sohn getötet. Zu diesem Schluss ist das Bezirksgericht Bülach gelangt, verurteilte die Frau aber nur wegen fahrlässiger Tötung. Der Richter begründete: «Wir gehen davon aus, dass die Beschuldigte das Kind vorsätzlich misshandelte, was dann auch zu den tödlichen Verletzungen geführt hat.» Das Gericht gehe jedoch zugunsten der Mutter davon aus, dass sie den Tod ihres Sohnes nicht gewollt habe. «Sie hätte diesen jedoch voraussehen müssen. Deshalb handelt es sich um eine fahrlässige Tötung.» Hinzu kommt ein Schuldspruch wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung.